Wann ist Böllern erlaubt?

Feuerwerk vor Silvester zünden: Frühes Böller verboten – bis zu 10.000 Euro Strafe drohen

  • Lisa Klein
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Wer in Deutschland ein Feuerwerk zünden möchte, braucht dafür eine Genehmigung – außer, es ist Silvester. Allen, die es bereits davor knallen lassen, drohen hohe Strafe.

Kurz vor Silvester startet der Feuerwerks-Verkauf in Deutschland. Bei Lidl, Kaufland und Co. können Raketen, Böller und Co. seit dem 28. Dezember gekauft werden. Dazu haben einige sicher noch Material aus den letzten Jahren herumliegen. Bei manchen ist die Versuchung groß, schon vor Silvester Raketen und Böller zu zünden. Schon in den Tagen vor dem Jahreswechsel sind vielerorts explodierte Feuerwerkskörper am Himmel zu sehen und hören. Erlaubt ist das nicht. Wer bereits vor Silvester böllert, riskiert hohe Strafen.

Wann ist das Zünden von Feuerwerk erlaubt? Wer sich nicht an die Zeiten hält, riskiert Bußgeld

Wer in Deutschland ein Feuerwerk zünden will, braucht dafür eine Genehmigung – außer an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar). Wer „ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten“ auslöst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, erklärt „bussgeldkatalog.org“. Allerdings nicht in allen Bundesländern.

Bis zu 10.000 Euro für das Zünden von Feuerwerk vor Silvester drohen in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Brandenburg drohen jedoch laut „bussgeldkatalog.org“ nur bis zu 200 Euro, in Hamburg bis zu 5000 Euro, in Nordrhein-Westfalen bis zu 2600 Euro.

Generell gilt: Wer den Jahreswechsel nicht abwarten kann und bereits am 29. oder 30. oder sogar noch früher zündelt, riskiert hohe Strafen. Ausgenommen sind Knaller der Kategorie eins: Dazu zählen etwa Tischfeuerwerke oder Wunderkerzen – diese sind auch das ganze Jahr über erhältlich und dürfen auch an anderen Tagen angezündet werden.

Feuerwerke werden in Kategorien eingeteilt – es gelten unterschiedliche Auflagen

Feuerwerke und Böller werden in Deutschland in acht Kategorien eingeteilt. Knaller und Raketen der Kategorie zwei benötigen eine Genehmigung – ohne Genehmigung dürfen sie nur an Silvester gezündet werden. Für Feuerwerke der Kategorie drei und vier gelten noch strengere Auflagen, diese dürfen auch an Silvester nicht „einfach so“ gezündet werden.

Sonderregelungen gelten für Feuerwerkskörper der Kategorie T1 und T2 – sie sind für die Bühne und das Theater vorgesehen. Für alles Weitere gibt es noch die Kategorie P1 und P2 – diese sind an Silvester jedoch eher irrelevant, da sich die Kategorien nicht auf Produkte beziehen, die üblicherweise an Silvester zum Einsatz kommen.

Nicht nur auf die Uhrzeit und den Tag kommt es an: In diesen Fällen können Raketen und Böller teuer werden

Noch teurer wird es übrigens, wer einen illegalen Knaller, etwa aus dem Ausland, anzündet. Für das Zünden von illegalen Silvester-Böllern droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Gefängnisstrafe. echo24.de erklärt außerdem, woran erkennbar ist, ob ein Feuerwerk als „sicher“ gilt und zertifiziert ist.

In einigen Städten in Baden-Württemberg gibt es außerdem ein Böllerverbot – auch dort kann das Zünden von Feuerwerk, auch an Silvester und Neujahr, teuer werden.

Rubriklistenbild: © dpa/ Patrick Seeger

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