Vorteile oder Nachteile?
Führerschein-Umtausch: Darauf müssen Autofahrer mit „Klasse 3“ achten
VonTobias Beckerschließen
Nach und nach müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Doch was ist beim Umtausch zu beachten und für welche Fahrzeuge gibt es einen Führerschein?
Für viele Menschen steht der Führerschein-Umtausch an. Heißt: Der grau oder rosa Führerschein muss bis allerspätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt für den alten Klasse-3-Führerschein, der nun wie eine EU-Scheckkarte aussieht. Ganz neu ist der nicht, denn schließlich wurde dieser Scheckkarten-Führerschein bereits 1999 eingeführt. Aber: Was gilt beim Umtausch und was ist mit dem „neuen“ Führerschein anders?
Führerschein-Umtausch: Fahrerlaubnis wie in „Klasse 3“?
Nun gibt es zwar eine Liste, die zeigt, wer seinen Führerschein wann umtauschen muss, aber worauf ist dabei zu achten? Die Frage kommt erst recht auf, da der Umtausch des alten Führerscheins verpflichtend ist. An sich gibt es dabei jedoch recht wenig zu beachten, denn wie der „ADAC“ schreibt, sind „weder ärztliche Untersuchungen erforderlich noch gibt es inhaltliche Befristungen“.
Nachteile gibt es zudem keine, denn schließlich laufen zwar Führerscheine als Dokument nach 15 Jahren ab, aber die Fahrerlaubnis bleibt. Bedeutet: Auch wenn der „Lappen“ abgelaufen ist, muss die Prüfung nicht neu gemacht werden. Doch es gibt auch Ausnahmen. So muss beim Umtausch ein Kreuz für die Klasse CE 79 gesetzt werden, wie echo24.de berichtete. Außerdem benötigt man eine ärztliche Bescheinigung. Das gilt nur dann, wenn man auch nach dem Umtausch die Klasse 3 in vollem Umfang nutzen möchte.
Damit sind dann auch „schwere Gespanne über zwölf Tonnen“ gemeint, laut „ADAC“. Diese Klasse CE 79 wird allerdings befristet erteilt und zwar über die Dauer von fünf Jahren. Anders ist es bei den Klassen C1 und C1E, die einem erlauben, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren – und befristet. Dazu benötigt es keine Untersuchung.
Führerscheinklasse 3
Graue oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 müssen bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Der neue Scheckkartenführerschein wurde im Jahr 1999 eingeführt und hat ein Buchstabensystem.
Führerschein-Umtausch bringt keinen Nachteil für Autofahrer mit „Klasse 3“
Generell gilt beim Umtausch des alten Führerscheins die Besitzstandregelung. Das bedeutet, dass alle Inhaber der alten Klasse 3 mit dem neuen Führerschein weiterhin die bislang erlaubten Fahrzeuge fahren dürfen. Nur die Bezeichnungen sind etwas anders: B, BE, C1 und C1E, AM und L sind somit auch weiterhin erlaubt, wenn alle Kreuze gesetzt werden. Die Prüfung muss demnach nicht neu gemacht werden. Zum Glück, denn immer mehr Menschen fallen durch die Führerschein-Prüfung, wie „merkur.de“ schreibt.
Ein Unterschied und sogar Vorteil für die Besitzer des alten Führerscheins, denn diejenigen, die erst in den vergangenen Jahren die Fahrerlaubnis bekommen haben, haben oft nur Klasse B, was Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen beinhaltet. Es gibt sogar bei alten Führerscheinen eine Besonderheit! Wenn dieser vor dem 1. April 1980 erworben wurde, dürfen laut „ADAC“ sogar „Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern“ gefahren werden. Damit wäre dann die heutige Klasse A1 auch beinhaltet.
Der Führerscheinumtausch bringt also keine Nachteile, im Gegenteil: Der nicht mehr ganz so neue EU-Führerschein in Form einer Scheckkarte ist handlicher als der alte, der den umgangssprachlichen Begriff „Lappen“ durchaus verdient hat.
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