Regeln für Shopping im Supermarkt

Was ist bei Kaufland und Lidl verboten? Erdbeeren probieren, Zeitung lesen und Co.

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Naschen, probieren, lesen: Lebensmittelgeschäfte sind keine Vergnügungsparks. Bei manchen Handlungen sind Kaufland und Lidl kulant, andere sind sogar verboten.

Bei einem Wocheneinkauf bei Kaufland und Lidl kann einige Zeit vergehen. Für den kleinen Hunger zwischendurch lassen Eltern ihre Kinder auch mal ein Stück Baguette essen oder öffnen für den Nachwuchs eine Packung Kekse. Auch Erwachsene naschen gelegentlich von Backwaren und anderen Produkten.

Doch ist das erlaubt? Nein, heißt es auf echo24-Nachfrage von Kaufland: „Die Ware bleibt bis zum Bezahlen Eigentum des Händlers. Das heißt streng genommen entspricht das Verzehren von Lebensmitteln im Supermarkt nicht den gesetzlichen Bestimmungen.“ Wer also die Chips bereits beim Einkauf knabbert, macht sich vielleicht wegen kleinem Geld strafbar.

Obst und Gemüse bei Kaufland und Lidl vorab probieren: Sonderaktionen an Frischetheken

Auf Wochenmärkten ist es oft Tradition, dass Obst- und Gemüsehändler kleine Schalen mit Kostproben ihrer Ware aufstellen. Doch ist das Naschen auch in der Gemüseabteilung von Supermärkten erlaubt? Auch diese Frage verneint Kaufland. Stattdessen biete das Unternehmen in seinen Märkten „regelmäßig Verkostungen an“.

Doch dies hat unter Umständen auch Vorteile für die Kunden, denn das Obst und Gemüse sollte vor dem Verzehr meist gewaschen werden und das ist im Geschäft nicht möglich. Doch Kaufland gibt an, im Rahmen von Sonderaktionen, an den „Frischetheken für Wurst und Käse Probierteller“ aufzustellen, „an denen sich die Kunden selbst bedienen können“.

Zeitung lesen und Sonderwünsche: Zufriedenheit bei Kaufland und Lidl an erster Stelle

Sonderwünsche werden manchmal auch honoriert. Möchte ein Kunde also etwas ganz bestimmtes probieren, so kann er sich an die Mitarbeiter des Geschäfts wenden. Kaufland erklärt deshalb: „Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle.“

Doch weil den Geschäften nicht nur die individuelle Zufriedenheit wichtig ist, sondern die aller Kunden, müssen sich auch die Zeitungs- und Zeitschriften-Fans zurückhalten. „Da wir allen Kunden einwandfreie Produkte anbieten möchten, bitten wir sie, Zeitungen und Zeitschriften erst nach dem Kauf zu lesen“, erklärt Kaufland. Denn „so kann sich jeder Kunde darauf verlassen, dass er ein originales, ungelesenes Produkt erwirbt“.

Beim Kaufland- und Lidl-Einkauf die eigene Tasche statt eines Einkaufswagens nutzen

Manchmal soll es einfach nur schnell gehen: Statt zu einem Einkaufswagen, greifen einige Kunden deshalb zu eigenen Einkaufstaschen. Das ist sogar erlaubt: Lediglich das heimliche Herausschmuggeln von Ware in der eigenen Tasche ist verboten.

Wer also seine Einkäufe später ehrlich auf das Kassenband legt oder an einer Selbstbedienungskasse abscannt und bezahlt, der kann seine Einkaufstasche alternativ zu den angebotenen Körben und Einkaufswägen für den Einkauf nutzen.

Was ist bei Kaufland und Lidl erlaubt? Erdbeeren probieren, Zeitungen lesen oder eigene Einkaufstasche füllen – echo24.de erklärt, was geht.

Regelung besagt: Bei Kaufland und Lidl keine Fotos beim Einkauf machen

Achtung „fotofreie“-Zone: Fotografieren ist bei Kaufland nicht gestattet. Obwohl es heutzutage gang und gäbe ist, alles digital festzuhalten, wünscht sich Kaufland, dass beim Einkauf in den Filialen „aus Rücksicht auf andere Kunden und Mitarbeiter, die unabsichtlich auf den Bildern zu sehen sein könnten, vom Fotografieren Abstand zu nehmen“.

Die Regeln, die für den Einkauf bei Kaufland gelten, gelten meist auch in anderen Geschäften, wie zum Beispiel dem Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe: Lidl.

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