Bis zu 30 Euro Bußgeld
Strafzettel auf Lidl-Parkplatz kassiert? So können Kunden gegen das Bußgeld vorgehen
VonLisa Kleinschließen
Wer zu lange für den Einkauf braucht, riskiert beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer ein Bußgeld. Lidl stellt klar: Das Knöllchen muss nicht bezahlt werden. Was Kunden tun können.
Nicht auf allen Lidl-Parkplätzen dürfen Kunden für eine unbegrenzte Zeit stehen bleiben. Bei manchen Filialen ist die Parkdauer mittlerweile auf 60 bis 120 Minuten begrenzt – vor allem in Städten, zum Beispiel in Heilbronn. Wer für seinen Einkauf bei Lidl länger braucht und die erlaubte Parkzeit überschreitet, riskiert ein Knöllchen. Das sorgt bei Kunden für Ärger. Doch wie Lidl gegenüber der „Heilbronner Stimme“ klarstellt, müssen Kunden das Bußgeld bei Parkzeitüberschreitung nicht zahlen (Artikel hinter der Bezahlschranke).
Lidl-Kunden müssen Bußgeld fürs zu lange Parken auf dem Discounter-Parkplatz nicht zahlen
Wer die erlaubte Parkzeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro rechnen. Lidl erklärt gegenüber der „Heilbronner Stimme“, wie Kunden, gegen das Bußgeld vorgehen können, die länger für ihren Einkauf gebraucht und ein Knöllchen kassiert haben. Dafür wird lediglich der Kassenzettel benötigt. Der Discounter stellt gegenüber der „Heilbronner Stimme“ außerdem klar: „Lidl profitiert nicht von dem Verwarnungsgeld.“
Autofahrer, die ein Bußgeld kassiert haben, können aber nicht nur bei zu langem Parken auf dem Lidl-Parkplatz gegen das Knöllchen vorgehen. echo24.de berichtet, weshalb sich derzeit ein Einspruch bei Behörden gegen Bußgelder besonders lohnt – auch für geblitzte Autofahrer.
