Alter für Rente gestiegen
Liste zeigt: Diese Jahrgänge können Rente beantragen – ab in den Ruhestand
VonJosefine Lenzschließen
Wer mit dem Gedanken spielt, zeitnah in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen, hat viele Möglichkeiten. Doch welche Jahrgänge können die Rente eigentlich derzeit beantragen?
In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Rentner, diese Zahl wird sich in den kommenden Jahren nochmal deutlich erhöhen, wenn die sogenannte „Boomer-Generation“ in den Ruhestand gehen wird. Laut einer Studie der Bergischen Universität Wuppertal wollen 70 Prozent davon sogar vorzeitig in Rente gehen. Doch ab welchem Alter kann diese eigentlich beantragt werden?
Rente beantragen: Altersgrenze steigt bis 67 Jahre an
Grundsätzlich gibt es mehrere Faktoren, die das Renteneintrittsalter bestimmen. Unter anderem kommt es auf den Jahrgang an, wie lange man schon rentenversichert ist, wie es um die Gesundheit steht und welcher Beruf ausgeübt wird. Je nach Rentenbeginn bekommen Rentner dann mehr oder weniger Geld im Monat. Wer also zum Beispiel schon mit 63 in den Ruhestand gehen will, der muss mit Abschlägen rechnen.
Doch ab wann darf man in der Regel in den wohlverdienten Ruhestand gehen? Laut der Deutschen Rentenversicherung beläuft sich die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge auf 67 Jahre. Allerdings: Diese Grenze gilt erst ab 2031! Seit 2024 wird das Renteneintrittsalter ab dem Jahrgang 1947 monatlich angehoben, ab dem Jahrgang 1959 wird es in 2-Monats-Schritten angepasst. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Ab in den Ruhestand: Liste zeigt - diese Jahrgänge können Rente beantragen
| Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
|---|---|
| vor 1947\tbis 1957 | 65 Jahre\t+ 1 Monat mehr pro Jahr |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate\t |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate\t |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate\t |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate\t |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate\t |
| ab 1964 | 67 Jahre\t |
Früher in Rente gehen: Diese Möglichkeiten gibt es
Doch nicht jeder muss auf den 67. Geburtstag warten, um in Rente gehen. Es gibt auch Möglichkeiten, sich schon früher vom Arbeitsalltag zu verabschieden. Allerdings: Auch hier wurde die Altersgrenze angehoben. Wer wann Rente beantragen kann:
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Gilt für die Personen, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersgrenze wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben
Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es außerdem noch Renten mit höherem Eintrittsalter, dazu zählen:
- Altersrente für langjährig Versicherte: Für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.
- Erwerbsminderungsrente: Altersgrenze wird auf das 65. Lebensjahr angehoben
- Hinterbliebenenrente: Altersgrenze wird – abhängig vom Todesjahr des Versicherten – auf das 47. Lebensjahr erhöht
Rente mit 63 beantragen: Abschläge müssen mitberechnet werden
Darüber hinaus gibt es die Rente mit 63. Wer diese beantragen möchte, muss jedoch mit Abschlägen rechnen. Wer beispielsweise 35 Beitragsjahre auf dem Buckel hat, gilt zwar als langjährig Versicherter, muss aber mit einer Rentenminderung von 3,6 Prozent rechnen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine zusätzliche Beitragszahlung zu leisten, um die volle Rentenzahlung zu erhalten. Ob sich das lohnt, muss individuell berechnet werden.
Es gibt zudem eine Änderung für Rentner, die zu einem bestimmten Jahrgang zählen. Denn sie erhalten noch BU-Rente.
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