Länger arbeiten als vereinbart

Überstunden leisten: Wann Arbeitnehmer Mehrarbeit versteuern müssen

  • Julia Cuprakowa
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Millionen Beschäftigte in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden und zahlen dafür Steuern und Sozialabgaben. Doch nicht immer muss die Mehrarbeit versteuert werden.

Länger arbeiten als vertraglich vereinbart: Millionen Beschäftigte in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden. Nach derzeitiger Rechtslage gilt: Werden Überstunden ausbezahlt, sind darauf Steuern und Sozialabgaben fällig. Zumindest sieht es derzeit so aus. Doch das könnte sich ändern. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr Pläne vorgelegt, nach denen Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte Vollarbeitszeit hinausgehen, künftig steuerfrei bleiben sollen.

Außerdem sollen auf die Zuschläge keine Sozialabgaben anfallen, also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Herbst soll der Bundestag darüber beraten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand von drei Beispielen, wie Überstundenzuschläge derzeit versteuert werden und in welchen Fällen keine Steuern gezahlt werden müssen.

Überstunden gehören für viele zum Alltag

Fast 4,6 Millionen Arbeitnehmer haben im vergangenen Jahr Überstunden geleistet. Das entsprach einem Anteil von 12 Prozent der insgesamt 39,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Der Umfang der Überstunden lag zwischen durchschnittlich weniger als 5 Stunden und mindestens 15 Stunden pro Woche, wie die „dpa“ berichtet.

Bei 20 Prozent der Beschäftigten handelte es sich laut Statistik um unbezahlte Überstunden, während 17 Prozent für die Mehrarbeit bezahlt wurden. Der Rest der Befragten konnte für die geleistete Mehrarbeit ein Arbeitszeitkonto nutzen. Das heißt, sie konnten die Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt abbauen. Teilweise wurde auch eine Kombination der drei Formen genutzt, d. h. teilweise unbezahlte Überstunden, teilweise bezahlte Überstunden und ein Arbeitszeitkonto für einen weiteren Teil der geleisteten Überstunden. Übrigens: Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, alle Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.

Vergütung oder Freizeitausgleich für Überstunden

Kein Lohn und kein Zeitausgleich für Überstunden – das ist für Arbeitnehmer natürlich die schlechteste Lösung. Und das ist auch nur dann erlaubt, wenn es im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag ausdrücklich und rechtlich sauber vereinbart ist. Grundsätzlich können Arbeitnehmende vertraglich verpflichtet werden, in Notfällen Überstunden zu leisten.

In der Regel müssen die Arbeitgebenden diese aber entweder vergüten oder durch Freizeit ausgleichen. Werden die Überstunden vergütet, sind sowohl die Überstunden als auch die Überstundenzuschläge steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber wie viel Geld ist das eigentlich?

1. Beispiel: Bezahlte Überstunden nach aktueller Rechtslage

Ein Arbeitnehmer leistet regelmäßig Überstunden. Dank der Zeiterfassung wissen er und sein Arbeitgeber immer, wie viele Überstunden er geleistet hat. Den Lohn für diese Überstunden erhält er monatlich zusammen mit seinem normalen Gehalt. Dadurch erhöht sich sein monatlicher Bruttolohn – und damit auch die Lohnsteuer und, sofern die Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind, die Sozialabgaben, die vom Bruttolohn abgezogen werden.

Rechenbeispiel:

Das Monatsgehalt des Arbeitnehmers beträgt 3.000 Euro brutto bei einer 40-Stunden-Woche. Nach der 4,35-Formel, die von 4,35 Arbeitswochen pro Monat ausgeht, ergibt sich daraus ein Stundenlohn von rund 17,24 Euro (40 Stunden mal 4,35 = 174; 3.000 Euro geteilt durch 174 = 17,24 Euro). Im September leistet er 15 Überstunden, die ihn zusätzlich 258,60 Euro kosten (15 mal 17,24). Sein Arbeitgeber zahlt einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, also weitere 77,58 Euro (30 Prozent von 258,60 Euro). Somit erhöht sich sein Bruttoverdienst im August von 3.000 Euro auf 3.336,18 Euro.

Ohne Überstunden beträgt der Nettolohn des Arbeitnehmers (ohne Kinder, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, 1,7 Prozent Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung) abzüglich Lohnsteuer (322,08 Euro) und Sozialversicherung (613,50 Euro) 2.064,42 Euro. Mit den 15 Überstunden beträgt sein Nettolohn abzüglich Lohnsteuer (399,91 Euro) und Sozialabgaben (682,25 Euro) 2.254,02 Euro. Für die Überstunden erhält er also 189,60 Euro netto.

2. Beispiel: Zeitausgleich für Überstunden

Es geht auch ohne Rechnerei: Eine Arbeitnehmerin leistet regelmäßig Überstunden, hat aber mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass diese nicht ausbezahlt werden. Stattdessen werden sie in Freizeit umgewandelt. Die Arbeitnehmerin sammelt also die Überstunden per Zeiterfassung auf ihrem Arbeitszeitkonto und kann diese in Absprache mit dem Arbeitgeber abbauen.

Dazu kann sie je nach Vereinbarung einzelne Stunden oder auch ganze Tage freinehmen, ohne dafür Urlaub opfern zu müssen. Steuern fallen in diesem Fall nicht an, da der Freizeitausgleich für Überstunden steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

3. Beispiel: Lebensarbeitszeitkonto für Überstunden

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto. Auf einem solchen Konto können in Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden angesammelt werden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt für längere Freistellungsphasen zu nutzen. Dabei kann es sich um Elternzeit, Vorruhestand oder auch ein sogenanntes Sabbatical (berufliche Auszeit für Familie, Reisen oder Weiterbildung) handeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit dem Chef oder der Chefin kann man sich die auf einem Lebensarbeitszeitkonto angesparte Zeit später auch auf einen Schlag auszahlen lassen. In diesem Fall werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

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