Bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Saftige Strafe für Mieter: Wann das Grillen auf dem Balkon streng verboten ist

Die Grillsaison ist in vollem Gange. Doch wer den Rost anfeuert, sollte bestimmte Regeln kennen. Unter bestimmten Bedingungen ist etwa Grillen auf dem Balkon verboten.

Der Sommer ist da und passend dazu eine Menge Sonne und hohe Temperaturen – die richtige Zeit, den Grill anzufeuern. Doch nicht jeder hat einen Garten, in dem gegrillt werden kann. An sich kein Problem: Grundsätzlich darf nicht nur im Garten und auf der Terrasse gegrillt werden, sondern auch auf dem Balkon. Was aber viele aber nicht wissen ist, dass es grundlegende Regeln für das Grillen auf Balkonen und im Garten gibt. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeld rechnen.

Grillen auf dem Balkon zwar erlaubt – doch es gelten bestimmte Bedingungen

„Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verboten? Die Frage lässt sich jedoch nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten. Ein gesetzlich festgeschriebenes ´Recht aufs Grillen´ gibt es jedenfalls nicht. Andererseits gibt es auch kein pauschal gültiges Grillverbot, das den Balkon betrifft“, erklärt „bussgeldkatalog.org“ .

Das Grillen auf dem Balkon ist dann verboten, wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung so geregelt ist. Wer also einen solchen Mietvertrag unterschrieben und damit die Bedingungen des Vertrages akzeptiert hat, für den ist diese Regelung bindend und selbst auf dem Klageweg besteht hiergegen keine Aussicht auf Erfolg. So ist es im Zweifelsfall sinnvoll, einen Blick in den Mietvertrag oder auf die Hausordnung zu werfen.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss beim Grillen auf dem Balkon mit einer Wohnungskündigung rechnen

Im schlimmsten Fall droht nämlich die Kündigung für die Wohnung. Es spielt hier keine Rolle, ob es sich um einen Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill handelt, wenn das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich untersagt ist. Auch für Eigentümer von Wohnungen gibt es Regeln, die zu beachten sind.

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme – darauf muss beim Grillen auf dem Balkon geachtet werden

„Bei der Beurteilung von Einzelfällen gilt vor Gericht beim Grillen auf dem Balkon grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, erläutert „bussgelkatalog.org.“ weiter. Das Grillvergnügen sollte demnach andere Anwohner möglichst nicht belästigen. Insbesondere die Rauchentwicklung beim Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung ist häufig Auslöser für Nachbarschaftstreits, die nicht selten vor Gericht enden.

„Wenn die Gefahr besteht, dass Rauchschwaden oder Funken in die Wohnungen der Nachbarn ziehen, ist das Grillen auf dem Balkon untersagt. Die Sicherheit und Unversehrtheit der Mitmenschen ist oberstes Gebot“, schreibt „bussgelkatalog.org“.

In diesem Fall ist übrigens egal, ob auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) – die Rücksichtnahme beim Grillen gilt generell. Speziell für den Balkon gilt hedoch, dass eine Feuerstelle und offenes Feuer in keinem Fall erlaubt sind. 

So oft ist Grillen auf dem Balkon laut Rechtsurteilen erlaubt

Für ganz Deutschland gültig ist das Nachbarrechtsgesetz und es gibt darüber hinaus auch noch landesspezifische rechtliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Je nach Bundesland ist geregelt, wie häufig ein Mieter auf dem Balkon grillen darf. Für angemessen erachten die Gerichte beispielsweise laut „grillfuerst.de“:

  • In Bayern fünfmal im Jahr laut dem Bayerische Oberlandesgericht.
  • In Baden-Württemberg laut Landesgericht Stuttgart dreimal im Jahr.
  • Einmal im Monat im Zeitraum von April bis September (wenn die Nachbarn zwei Tage im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt werden) erlaubt das Landgericht Bonn.

Immer gilt grundsätzlich: Es muss so gegrillt werden, dass niemand beeinträchtigt wird. Hier wird der Sachverhalt in den einzelnen Fällen unterschiedlich beurteilt.

Für das Grillen gelten Regeln – bei Verstößen drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld

Zusätzlich zur Geruchsbelästigung gelten in Deutschland örtlich unterschiedliche Lärmschutzverordnungen. Dies kann die Zeiten für die Nachtruhe (ab 22 Uhr) betreffen. Wenn also länger gefeiert wird, sind diese Zeiten ebenfalls zu beachten und die Partygesellschaft muss eventuell in die Wohnung umziehen. Selbstverständlich muss der Grill draußen bleiben!

„Wenn das Ordnungsamt oder die nächstgelegene Polizeidienststelle eingeschaltet wird, drohen beim Grillen auf dem Balkon unter bestimmten Voraussetzungen Bußgelder oder andere Sanktionen“, schreibt „bussgeldkatalog.org“. Wie hoch die Strafen dann ausfallen, kann nicht genau bestimmt werden. Da die Gesetze bundesweit nicht einheitlich sind, gibt es auch keine verbindlichen Regelungen bezüglich der Höhe des Bußgeldes. Wie die „kreiszeitung.de“ berichtet, kann jedoch Lärmbelästigung durch Grillen während der Ruhezeiten mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft werden.

Am bestens ist es immer, sich mit dem Nachbarn friedlich zu einigen – das empfiehlt der Mieterbund. Empfehlungen von unterschiedlichen Seiten lauten dahingehend, dass auf Balkonen Gas- oder Elektrogrillgeräte eingesetzt werden sollten und dass eingefleischte Holzkohlefans auch auf Grillplätzen die Möglichkeit zum Grillen finden. echo24.de fasst zusammen, wo es in Heilbronn öffentliche Grillplätze gibt. (Von Gertrud Hagenmeyer)

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