Milchprodukte

Änderungen beim Einkauf ab 2024: Diese Produkte kosten bald mehr

  • Julia Cuprakowa
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Ab dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucher für Milchgetränke tiefer in die Tasche greifen. Der Grund: Das Einwegpfand wird auf Milchgetränke in Plastikflaschen ausgeweitet.

Bereits Anfang 2022 wurde die Regelung für Einwegpfand erweitert. Seitdem ist für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff ein Pfand von 25 Cent vorgeschrieben. Dasselbe gilt auch für Getränkedosen. Die Regelung betrifft bisher unter anderem Mineralwasser, Erfrischungsgetränke, Säfte, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Einwegpfand auf weitere Produkte ausgedehnt.

„Mit Beginn des Jahres 2024 erhalten Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo! Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind diese Getränke pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert“, schreibt die „Deutsche Pfandsystem GmbH“. Im Klartext heißt das: Ab Januar 2024 werden auch für Milchgetränke, die statt im Tetra Pak in Kunststoffflaschen verkauft werden, 25 Cent Pfand fällig.

Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2024 – 25 Cent Pfand auf Milchprodukte

Grund für die schrittweise Ausweitung des Pfandsystems ist eine Novellierung der Verpackungsverordnung. Laut „rnd.de“ sollen bis 2030 neue Regelungen auf Verbraucher, aber auch auf den Handel zukommen. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pfandsystem jedoch zunächst auf Milchprodukte ausgeweitet.

Denn dann endet die Übergangsfrist für bestimmte Milchgetränke in Plastikflaschen. Das sind voraussichtlich Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent – zum Beispiel Kakaogetränke oder auch Trinkjoghurts, wie sie Müllermilch und Nestlé, aber auch die zahlreichen Eigenmarken der Discounter anbieten.

„Grundsätzlich nachhaltiger“ – Verbraucherzentrale begrüßt die Ausweitung der Pfandreglung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßt laut „rnd.de“ den Schritt: „Derzeit stehen Verbraucherinnen und Verbraucher noch vor den Pfandautomaten und müssen feststellen, dass Flaschen und bestimmte Dosen nicht angenommen werden. Die neue Regelung ist eine große Vereinfachung“, sagt ein Umweltexperte der Zentrale. Denn: Derzeit geht bei der Pfandrückgabe nicht immer alles glatt. In dem Fall sollten Verbraucher zumindest ihre Rechte kennen, um entsprechend reagieren zu können.

Mit dem Jahreswechsel wird das Einwegpfand auf weitere Produkte ausgeweitet. Ab Januar müssen auch Milchgetränke mit 25 Cent bepfandet werden.

Bisher landeten pfandfreie Getränkeverpackungen „in den Straßengräben“. Genau das soll mit den neuen Regeln im Pfandsystem künftig verhindert werden. Dies sei nicht nur für den Endverbraucher logischer, sondern auch grundsätzlich nachhaltiger.

Kritik vom Handelsverband Deutschland – „ungeklärte Gesundheitsrisiken“

Doch nicht alle Verbände sehen die Einführung eines Pfandes auf Milchprodukte positiv. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die Einführung wegen ungeklärter Gesundheitsrisiken kritisch: „Durch Restflüssigkeiten in den Milchgebinden entstehen Hygienerisiken, die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen und die sich in Kombination potenzieren“, sagte HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein, gegenüber dem „RND“.

Trotz aller Bedenken müssen Verbraucher ab dem 1. Januar 2024 für Milchgetränke tiefer in die Tasche greifen. Doch wie viele Flaschen dürfen eigentlich auf einmal zurückgeben werden? echo24.de hat die gängigsten Regeln zur Pfandrückgabe in einem Artikel zusammengefasst.

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