Hinterbliebenenrentenreform
Job und Hinterbliebenenrente – diese Regelungen gelten ab Juli 2024
- VonMilea Erzingerschließen
Arbeiten und gleichzeitig eine Hinterbliebenenrente beziehen? Ab Juli 2024 ist das und mehr möglich. Doch wie genau wirkt sich das auf die Rente aus?
Die Renten steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent, was für etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine spürbare Erhöhung bedeutet. Diese Anpassung, die nun bereits im dritten Jahr in Folge stattfindet, ist das Ergebnis einer positiven Entwicklung der Löhne und Gehälter, die sowohl den Rentnern in den neuen als auch in den alten Bundesländern zugutekommt, so die „Deutsche Rentenversicherung“.
Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, betont, dass diese Entwicklung die gesetzliche Rente als eine wichtige Stütze der Alterssicherung in Deutschland stärkt. Die Renten steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 37,60 Euro auf 39,32 Euro.
Neue Regeln für Witwen- und Witwerrente ab 2024: Verdienstgrenzen und Einkommensanrechnung
Ab Juli 2024 können Witwen und Witwer, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, bis zu 1.730 Euro brutto monatlich dazuverdienen, ohne dass ihr Anspruch auf Hinterbliebenenrente beeinträchtigt wird, so „ihre-vorsorge.de“. Es gibt jedoch zwei verschiedene Fälle zu beachten: Fall 1 betrifft diejenigen, die im letzten Kalenderjahr erwerbstätig waren und Einkommen erzielt haben, während Fall 2 diejenigen betrifft, die nicht erwerbstätig waren. Was angehende Rentner bei der Antragstellung zu beachten haben, weiß Echo24.de.
Für Witwer, die im letzten Jahr bereits erwerbstätig waren, spielt das aktuelle Arbeitseinkommen für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente keine Rolle. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt stattdessen die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Betroffenen im Vorjahr für die Rentenanpassung. Eine Erhöhung des Einkommens im laufenden Jahr wird erst zum nächsten Anpassungstermin berücksichtigt, selbst wenn sich die Beschäftigungssituation der Betroffenen geändert hat.
„ihre-vorsorge.de“ erklärt: Für Fall 2 wird das aktuelle Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, und es besteht die Verpflichtung, der deutschen Rentenversicherung die Aufnahme einer Beschäftigung und die Einkommenserzielung mitzuteilen. Witwer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren nicht nur einen unfreundlichen Briefwechsel mit der deutschen Rentenversicherung, sondern auch finanzielle Konsequenzen, da die Hinterbliebenenrente rückwirkend gemindert werden kann, was zur Rückzahlung von zu viel ausgezahlten Beträgen führen kann.
Neue Erwerbsminderungsrente: Pauschaler Zuschlag und gestaffelte Auszahlung ab 2024
Die Neuregelungen zur Erwerbsminderungsrente bringen eine positive Entwicklung für Rentnerinnen und Rentner, insbesondere für diejenigen, die zwischen 2001 und 2018 erwerbsgemindert wurden. Ein pauschaler Zuschlag zur Rente wird eingeführt, der sich nach den persönlichen Entgeltpunkten richtet, die der Rente zugrunde liegen, so die Deutsche Rentenversicherung.
Dieser Zuschlag beträgt entweder 7,5 Prozent für diejenigen, deren Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 liegt, oder 4,5 Prozent für diejenigen, deren Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen hat. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert: Dies bedeutet konkret, dass eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von beispielsweise 1.000 Euro je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns um 75 Euro oder 45 Euro erhöht wird. Ein Überblick darüber, wie sich ab Juli diesen Jahres die Rente verändern könnte, liefert „infranken.de“:
- 700 Euro 731,99 Euro +31,99
- 800 Euro 836,56 Euro +36,56
- 900 Euro 941,13 Euro +41,13
- 1.000 Euro 1.045,70 Euro +45,70
- 1.100 Euro 1.150,27 Euro +50,27
- 1.200 Euro 1.254,84 Euro +54,84
- 1.300 Euro 1.359,41 Euro +59,41
- 1.400 Euro 1.463,98 Euro +63,98
- 1.500 Euro 1.568,55 Euro +68,55
- 1.600 Euro 1.673,12 Euro +73,12
- 1.700 Euro 1.777,69 Euro +77,69
- 1.800 Euro 1.882,26 Euro +82,26
- 1.900 Euro 1.986,83 Euro +86,83
- 2.000 Euro 2.091,40 Euro +91,40
Rentenerhöhung ab Juli 2024: Zweistufiges Auszahlungsverfahren sichert schrittweise Verbesserungen
Die Umsetzung der Rentenerhöhung erfolgt zum 1. Juli 2024. In einer ersten Stufe wird ein vereinfachter Zuschlag eingeführt, der auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet wird und monatlich separat von der laufenden Rente ausgezahlt wird. Diese Erhöhung wird dann durch die reguläre Rentenanpassung im Juli 2025 weiter gesteigert, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung.
In einer zweiten Stufe, die ab Dezember 2025 wirksam wird, erfolgt die Auszahlung des durch die Deutsche Rentenversicherung berechneten Zuschlags zusammen mit der laufenden Rente in einer Gesamtsumme, ergänzt die Deutsche Rentenversicherung. Diese zweistufige Auszahlung soll sicherstellen, dass die Rentnerinnen und Rentner schrittweise von den Verbesserungen profitieren können. Was passiert, wenn das Rentenalter erreicht wurde, Betroffene aber weiterhin arbeiten gehen, berichtet Echo24.
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