Wohnberechtigungsschein erhalten
Sozialwohnungen mieten? Tabelle zeigt: Bis zu diesem Gehalt besteht Anspruch
VonJulia Cuprakowaschließen
In Baden-Württemberg gibt es rund 53.600 Sozialmietwohnungen. Doch wer hat Anspruch darauf? Die Antwort liegt in der Einkommensgrenze.
Alle acht Stadtkreise in Baden-Württemberg verzeichnen Abwanderungen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Landesamtes hervor. Als Hauptursache nennt das Statistische Landesamt die Wohnungsknappheit und die damit verbundenen hohen Wohnkosten in den Ballungszentren. So steigen etwa auch in Heilbronn die Mieten stark.
Wie schön wäre es da, wenn es Wohnungen gäbe, die einer Mietpreisbindung unterliegen – Wohnungen also, deren Miete nicht erhöht werden darf. In der Tat gibt es solche Wohnungen in Baden-Württemberg. Sie werden aber nur an Berechtigte vermietet und heißen Sozialmietwohnungen. Doch bis zu welchem Einkommen gilt man als wohnberechtigt?
Sozialmietwohnung in Baden-Württemberg: Tabelle zeigt – bis zu diesem Einkommen besteht Anspruch
Nach Angaben des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen gibt es in Baden-Württemberg derzeit rund 53.600 vom Land geförderte Sozialmietwohnungen, die einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen (Stand Januar 2024). Diese Wohnungen dürfen nur an Wohnberechtigte, das heißt Personen mit geringem Einkommen, vermietet werden. Als Nachweis dient in Baden-Württemberg der Wohnberechtigungsschein.
Um diesen Schein zu erhalten, den man übrigens in der eigenen Gemeinde beantragen kann, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. In der folgenden Tabelle sind die derzeit gültigen Einkommensgrenzen aufgeführt:
| Personenanzahl | Einkommensgrenze |
| 1 Person | 57.800 Euro |
| 2 Personen | 57.800 Euro |
| 3 Personen | 66.800 Euro |
| 4 Personen | 75.800 Euro |
| 6 Personen | 93.800 Euro |
Haushalte, deren Jahreseinkommen unter diesen Grenzen liegt, würden in ihrer Gemeinde in Baden-Württemberg mit hoher Wahrscheinlichkeit den Wohnberechtigungsschein erhalten.
2025 sollen die Netto-Löhne aufgrund einer Steuer-Reform steigen, und damit ändert sich auch das Jahreseinkommen vieler Bundesbürger. Viele werden dann zwar mehr Geld auf dem Konto haben, aber mit dem Wohnberechtigungsschein könnte es dann schwierig werden.
Wer trotz Steuer-Reform nicht mehr Netto haben sollte, schließlich gibt es immer noch Menschen, die nicht davon profitieren, wie echo24.de bereits berichtete, könnte sich um einen solchen Schein bemühen. Übrigens: Steigende Krankenkassenbeiträge ab 2025 könnten das Geld auf dem Konto auch wieder schmälern.
Wohnberechtigungsschein erhalten – so groß darf die Wohnung sein
Wer schließlich einen Wohnberechtigungsschein erhält, kann eine Sozialmietwohnung beziehen. Die Größe der Wohnung und die Anzahl der Wohnräume richten sich nach dem Förderjahr und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Besonderheiten gelten zum Beispiel für Schwerbehinderte oder für die Aufnahme von Pflegepersonen in die Wohnung, hier erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße.
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein – zwei getrennte Leistungen
Wie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weiter mitteilt, hat das Wohngeld nichts mit dem Wohnberechtigungsschein zu tun. „Das sind zwei voneinander unabhängige Leistungen“, heißt es auf der Seite des Ministeriums. Aber auch das Wohngeld – das ab dem kommenden Jahr ebenfalls steigen soll – soll all jenen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
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