312 statt 300 Euro

Steuer-Änderung ab 2025: Grundfreibetrag soll stärker steigen als geplant

  • Julia Cuprakowa
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Bundesfinanzminister Christian Lindner hat eine Erhöhung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer vorgesehen. Diese soll sogar höher ausfallen als ursprünglich geplant.

Das kommende Jahr 2025 bringt einige positive Änderungen mit sich. Unter anderem sollen rund 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner künftig mehr Geld auf dem Konto haben. Außerdem sollen Arbeitgeber durch eine Steuerreform mehr Netto vom Brutto behalten dürfen. Das heißt: Der Grundfreibetrag soll angehoben werden. Diese geplante Steuerentlastung soll sogar etwas höher ausfallen als geplant. Der Grund: die gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Änderung bei der Steuer ab 2025: Etwas mehr Entlastung bei Freibeträgen geplant

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant bei der Einkommensteuer etwas stärkere Entlastungen als bisher vorgesehen. So soll der sogenannte Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – im kommenden Jahr um 312 statt 300 Euro steigen, und zwar auf 12.096 Euro. Im Jahr darauf sollen es dann 12.348 statt 12.336 Euro sein. „Bild“ hatte zuerst darüber berichtet. 

Hintergrund sind zwei Berichte des Finanzministeriums zum Existenzminimum und zur sogenannten kalten Progression bei der Steuer. Wie aus Kreisen des Ministeriums verlautete, werden diese nun zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Berichte dienen als Grundlage für die regelmäßige Neufestsetzung der Freibeträge, wie die „dpa“ berichtet.

Grundfreibetrag soll stärker steigen – Lohnerhöhungen werden von der Steuer aufgefressen 

Der Existenzminimumbericht untersucht anhand der Lohn- und Inflationsentwicklung, wie viel Geld Erwachsene und Kinder mindestens zum Leben brauchen und welcher Teil des Einkommens deshalb nicht besteuert werden darf. Der zweite Existenzminimumbericht analysiert, inwieweit Menschen durch Lohnerhöhungen steuerlich stärker belastet werden, sodass die Lohnerhöhung netto wieder aufgezehrt wird.

Weitere Entlastung auf Grund der Preisentwicklung

Bereits im Juli hatte die Regierung per Gesetz eine Erhöhung der Freibeträge – einschließlich der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes – auf den Weg gebracht. Die nun geplante weitere leichte Anhebung des Grundfreibetrages wird mit der Entwicklung der privaten Verbraucherpreise begründet, die zu steuerlichen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger geführt habe. Daher komme es nun zu einer weiteren Entlastung von rund 200 Millionen Euro jährlich.

Die geplante Erhöhung des Kindergeldes (+ 5 Euro im nächsten Jahr auf 255 Euro und + 4 Euro im übernächsten Jahr) und des Kinderfreibetrages (+ 60 Euro auf 6.672 Euro im nächsten Jahr und weitere 156 Euro im übernächsten Jahr) dürfte laut Existenzminimumbericht nicht so hoch ausfallen. Diese beschlossenen Entlastungen blieben aber, auch wenn sie rechtlich nicht bindend seien, hieß es aus Ministeriumskreisen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Dmitrii Marchenko/Collage:echo24.de

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