Autofahren in Deutschland
Nicht jeder Autofahrer kennt das Tempolimit auf dem Beschleunigungsstreifen
VonMichaela Ebertschließen
Die Verkehrsregeln in Deutschland können unter Umständen ganz schön verwirrend sein. Gerade auf den Autobahnen ist jedoch wichtig, dass sie jeder kennt. Wie sieht es zum Beispiel mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Einfädelungsstreifen aus?
Korrekt Parken, die Rettungsgasse richtig bilden und Verkehrszeichen, die keiner kennt: Im deutschen Straßenverkehr gibt es eine Menge Regeln und Gesetze, die es für Autofahrer einzuhalten gilt. Gerade bei den hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn ist es natürlich wichtig, dass diese jeder kennt – und versteht.
Doch einige von ihnen können manchmal ganz schön verwirrend sein. Von anderen hat man noch nie etwas gehört. Wie sieht es zum Beispiel beim Auffahren auf die Autobahn auf? Wie schnell darf man eigentlich wirklich auf dem Beschleunigungsstreifen fahren? Gelten dort dieselben Regeln, wie auf den anderen Spuren der Autobahn auch? echo24.de hat nachgefragt.
Tempolimit auf dem Beschleunigungsstreifen: Das sagt die StVO
Eigentlich dient der rund 250 Meter lange Beschleunigungs- beziehungsweise Einfädelungsstreifen dazu, dass sich die Verkehrsteilnehmer in den Verkehrsfluss auf den Autobahnen und auf anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften einfädeln können. Und auch dabei machen Autofahrer häufig einen entscheidenden Fehler. Oftmals muss dafür auch etwas mehr aufs Gas gedrückt werden. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf man dort schneller fahren, als die Fahrer auf den durchgehenden Streifen?
Aus der Straßenverkehrsordnung (StVO):
Laut § 7a Abs. 2 der StVO darf man auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als die Autofahrer auf den durchgehenden Fahrspuren, wenn dies der Vorgang des Einfädelns erfordert.
Florian Klausnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und tätig für eine Partnerkanzlei von Geblitzt.de, verrät: „Ja. Beim Befahren des Einfädelungsstreifens ist es gemäß § 7a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt, schneller zu fahren als die Verkehrsteilnehmer auf den durchgehenden Fahrspuren.“
Grünes Licht beim Einfädeln? Tempolimit muss dennoch beachtet werden
Freifahrtschein für die Einfädeler also? Nicht ganz: „Wie schnell genau man auf dem Beschleunigungsstreifen fahren darf, hängt im Prinzip davon ab, ob es auf der Autobahn ein Tempolimit gibt oder ob die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt.“ Heißt also, dass das Tempolimit dennoch beachtet werden muss. Allerdings ist dieses für die Auffahrenden manchmal gar nicht direkt ersichtlich.
Gerade dann „muss der Fahrer zunächst so schnell fahren, dass er sich in den fließenden Verkehr der Autobahn einordnen kann.“, so Klausnitz. Ist dies gelungen, gilt es: die Augen offen halten und nach dem nächsten Verkehrszeichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung Ausschau halten.
Übrigens: Die Regel gilt nicht für das Abfahren von der Autobahn. Laut § 7a Abs. 3 der StVO, darf auf dem Ausfädelungsstreifen nicht schneller gefahren werden, als auf dem Rest der Fahrbahn.
Ausnahme auf dem Einfädelungsstreifen: Verkehrsteilnehmer dürfen rechts überholen
Die Geschwindigkeitsregelung auf dem Einfädelungsstreifen hat somit auch zur Folge, dass die langsamer fahrenden Fahrzeuge auf den durchgehenden Fahrstreifen ausnahmsweise rechts überholt werden dürfen, erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das gelte auch dann, wenn auf den durchgehenden Spuren eigentlich ein Überholverbot besteht.
Aber Achtung: „Das sogenannte Reißverschlussverfahren, bei dem die Kfz-Fahrer auf dem fortlaufenden Fahrstreifen dazu verpflichtet sind, anderen den Spurwechsel zu ermöglichen, gilt hier nicht. Stattdessen muss der Verkehrsteilnehmer auf dem Einfädelungsstreifen warten, bis sich eine ausreichend große Lücke zwischen den vorbeifahrenden Fahrzeugen ergibt. Dabei muss er rechtzeitig den Blinker setzen, um sich bei passender Gelegenheit auf der Autobahn einzufädeln.“
Oberste Priorität beim Einfädeln: Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden
Ergibt sich diese Gelegenheit nicht oder erst sehr spät, darf nach dem Ende des Beschleunigungsstreifens der Standstreifen zum Einfädeln genutzt werden. Immerhin könne plötzliches Bremsen oder abruptes Stehenbleiben zu einer viel größeren Unfallgefahr führen.
Trotz allem gilt natürlich als oberste Priorität, die Gefährdung anderer Autofahrer zu vermeiden. Das heißt auch, dass den Fahrzeugen auf der durchgehenden Fahrbahn ihre Vorfahrt gewährleistet werden muss. „Wer beim Einfahren die Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 bis 90 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.“
Übrigens: Mit dem Jahreswechsel, der ja bald ansteht, treten häufig auch Regeländerungen für Autofahrer in Kraft. Eine Frist für den Umtausch des Führerscheins endet beispielsweise schon im Januar 2023.
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