Rechte im Supermarkt

Trick bei Pfandrückgabe: Was tun, wenn der Automat die Flaschen wieder ausspuckt?

  • Michaela Ebert
    VonMichaela Ebert
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Die Pfandrückgabe kann nervig sein – besonders dann, wenn der Automat die Flaschen einfach wieder ausspuckt. Doch Supermarkt-Kunden haben dann ein bestimmtes Recht.

Das angesammelte Pfand beim Automaten im Supermarkt zurückzugeben, erscheint vielen Kunden als lästig. Zwar gibt es Tipps und Tricks, wie der Vorgang leichter von der Hand geht, doch was, wenn die Leergut-Station die Pfandflaschen einfach wieder anspuckt? Kunden von Kaufland, Lidl haben dann besondere Rechte.

Denn längst nicht immer tut der Pfandautomat das auch mit Recht, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) berichtet. Tristan Jorde, Verbraucher-Experte, beschäftigt sich von Berufs wegen mit den Regeln rund ums Pfand. Er erklärt auch, warum Supermarkt-Kunden auf die Cent-Beträge bestehen sollte – auch wenn der Automat mal wieder muckt.

Pfandautomat spuckt Flaschen wieder aus: Diese Rechte haben Supermarkt-Kunden

Was also können Kunden tun, wenn der Automat die Flasche zu Unrecht wieder ausspuckt? Wenn der Automat zum Beispiel das Gebinde nicht erkennen kann, da sich die Flasche in einem desolaten Zustand befindet? „Solange das Pfand-Logo erkennbar ist und die beschriebenen Bedingungen erfüllt sind, dann müssen Märkte das Pfand auszahlen. Dabei ist wurscht, ob die Dose oder Flasche zerdrückt ist, und wurscht, ob sie sonderlich schmutzig ist oder sonst irgendetwas“, erklärt Jorde.

Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Frau riecht an einer Shampoo-Flasche im Supermarkt
Kleinkind zo¤hlt Geldscheine in Euro auf dem Boden, 12.10.2020, Copyright: x9fotoartx Panthermedia25740568
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Jorde rät in einem solchen Fall zum Gang zum Filial-Personal. „Der Automat kann die Arbeit im Supermarkt erleichtern, aber nicht abnehmen. Lehnt er ein Gebinde ab, das der Markt zurücknehmen müsste, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Pfand manuell zurückerstatten.“ Schließlich habe der Kunde das Pfand zuvor selbst bezahlt.

Rückgabe von Alu-Dosen? Diese Richtlinien gelten, wenn der Pfandautomat sie ausspuckt

Laut dem Verbraucher-Experten gibt es jedoch wenige Ausnahmeregeln, bei denen die Märkte die Pfandrückgabe generell ablehnen dürfen – das betrifft auch andere Getränke wie Cola, Bier und Co. Betroffen sind oftmals zum Beispiel Einweg-Aludosen. Führt ein Markt diese nicht im Sortiment, darf er die Rückgabe auch ablehnen. Schon eine einzelne Einweg-Aludose im Sortiment bewirkt jedoch laut Jorde, „dass alle Einweg-Aludosen zurückgenommen werden müssen. Verkauft er aber keine Einweg-Aludosen, muss er sie auch nicht annehmen.“

Demnach hängt es vom Material des Pfandprodukts ab, welche Verpackungen zurückgegeben werden dürfen. Laut dem Verbraucher-Experten muss „der Markt Einwegverpackungen in einem bestimmten Material wie Glas oder Plastik […] zurücknehmen, unabhängig davon, ob er die konkrete Marke verkauft.“

Rückgabe von Pfand: Wann Supermärkte ablehnen dürfen

Aber Vorsicht: Eine Ausnahme gibt es dennoch. Märkte mit einer Fläche von weniger als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie Kioske zum Beispiel, müssen laut Gesetz lediglich die Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben.

Auch bei Mehrweg-Pfand sieht es in Sachen Pfandrücknahme ein wenig anders aus. Dazu zählen zum Beispiel auch die klassischen Bierflaschen aus Glas. Hier dürfen die Supermärkte ablehnen, wenn sie die Marke selbst nicht im Sortiment führen, obwohl es auch andere Produkte in Glasflaschen gibt. Das gilt übrigens auch für Angebotsware. Flaschen, die also noch etwa eine Woche zuvor verkauft wurden, aber anschließend nicht mehr im Sortiment geführt werden, müssen nicht zurückgenommen werden.

Warum Verbraucher auf ihr Pfandgeld achten sollten

Außerdem gibt es laut Jorde einen Grund, weshalb Kunden auf ihr Pfandgeld achten sollten: Für den ein oder anderen Verbraucher mag der Verlust des Flaschenpfandes zwar nur Pfennig-Geschäft sein, doch auf der Gegenseite spricht man vom sogenannten „Pfandschlupf“. Eine grobe Schätzung berechnet, dass die Getränkeindustrie durch nicht erstattetes Pfand im Jahr rund 300 Millionen Euro Extrageld verdient.

Rubriklistenbild: © Bernd Feil/imago / Kaufland / Collage: echo24.de

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