Achtung, Bußgeld droht

Frist abgelaufen: Diese Jahrgänge dürfen ab 2024 nicht mehr alten Führerschein nutzen

  • Josefine Lenz
    VonJosefine Lenz
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Millionen von Autofahrern müssen bis 2033 ihren Führerschein umgetauscht haben. Einige Jahrgänge sind bereits jetzt an der Reihe und können ihren alten Führerschein nicht mehr nutzen.

In den nächsten Jahren müssen viele Menschen ihren Führerschein umtauschen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Führerscheine künftig einheitlich und fälschungssicher machen soll. Außerdem werden die neuen Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern.

Während ein Großteil der Autofahrer noch einige Monate und Jahre – teilweise sogar bis 2033 – Zeit hat, den Führerschein umzutauschen, gibt es auch einige Jahrgänge, die nicht mehr mit ihrem alten Lappen fahren dürfen. Eine Liste der Jahrgänge, die als Nächstes ihren Führerschein umtauschen müssen, ist hier zu finden.

Bestimmte Jahrgänge dürfen alten Führerschein nicht mehr nutzen: Umtausch-Fristen beachten

In Deutschland regelt ein Gesetz, welche Autofahrer wann ihre alte Fahrerlaubnis abgeben müssen. Wie der ADAC erklärt, ist dabei das Ausstellungsdatum des Führerscheins entscheidend. Dieses ist auf dem Führerschein vermerkt. Generell gibt es einige Änderungen für Autofahrer im Jahr 2023, wie RUHR24 berichtet.

Da der Führerschein-Umtausch bereits vor einigen Monaten gestartet ist, haben bereits einige Autofahrer ihre alten rosa Lappen abgeben müssen. Wer das nicht macht und mit einem ungültigen Führerschein erwischt wird, der muss künftig mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Frist für Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge dürfen alten Lappen nicht mehr vorzeigen

Doch welche Autofahrer dürfen nun nicht mehr mit ihrem alten Führerschein fahren und müssen bereits eine neue Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format besitzen? Laut ADAC sind das diese Jahrgänge:

  • 1953 – 1958 (Umtauschfrist endete am 19. Juli 2022)
  • 1959 – 1964 (Umtauschfrist endete am 19. Januar 2023)
  • 1965 – 1970 (Umtauschfrist endet am 19. Januar 2024)

Jahrgänge vor 1953 haben übrigens noch bis 2033 Zeit. Grundsätzlich gilt jedoch: Je jünger der Autofahrer, desto mehr Zeit hat er für den Führerschein-Umtausch. Wer seinen Führerschein vor der vorgegebenen Frist abgeben möchte, kann dies jederzeit tun. Er benötigt für den Führerschein-Umtausch nur ein paar Dokumente. Der Umtausch bei der Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für ein biometrisches Passfoto.

Wer an seinem alten Führerschein hängt, kann diesen nach dem Umtausch behalten. Er wird von der Führerscheinstelle entwertet und anschließend ausgehändigt.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

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