Verkleidungen an Karneval
Verbotene Faschingskostüme: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen
VonAnni Gebhardschließen
Als was verkleide ich mich dieses Jahr? Faschingsfans zerbrechen sich jedes Jahr den Kopf über das perfekte Kostüm. Doch von einigen Verkleidungen sollten sie besser die Finger lassen.
Bis zu 10.000 Euro droht denen, die sich an Fasching ein verbotenes Kostüm anziehen. Selbst bei vermeintlich harmlosen Verkleidungen, zum Beispiel als Polizist, Clown oder Pirat können saftige Strafen fällig werden. Teilweise gelten bestimmte Kostüme sogar als Gefahr im Straßenverkehr, teilweise als Volksverhetzung.
Autofahren mit Faschingskostüm: Hohe Bußgelder für verkeidete Autofahrer
Die fünfte Jahreszeit ist bereits in vollem Gange: Jedes Wochenende feiern Faschingsliebhaber auf den Festen und Umzügen. Bei der Anreise mit dem Auto gibt es allerdings einige Vorschriften zu beachten. Im Bußgeldkatalog ist das Tragen eines Kostüms hinter dem Steuer zwar nicht ausdrücklich untersagt, jedoch müssen Autofahrer laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sorge tragen, dass Sicht und Gehör während der Fahrt nicht beeinträchtigt sind.
Wer also mit Augenklappe oder Zorro-Maske einen Unfall verursacht, dem könnte eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden. Im schlimmsten Fall droht ein hohes Bußgeld und die Versicherung könnte eine Zahlung des Schadens verweigern. Außerdem könnte ein Blitzerfoto mit verdecktem Gesicht ein höheres Bußgeld als gewöhnlich mit sich ziehen. Hier kommen nochmal 60 Euro on top für eine Vermummung hinter dem Steuer.
Vermummungsverbot bei Versammlungen: Das gilt beim Faschingsumzug
Laut Paragraf 17 im Versammlungsgesetz ist es verboten, sich so weit zu vermummen, dass die Identität nicht mehr festgestellt werden kann. In den Faschingshochburgen, wie im Rheinland, werden laut BILD allerdings häufig Ausnahmen gemacht, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Polizistenkostüm an Fasching: Hier machen sich Feierwütige mit der Verkleidung strafbar
Polizistenkostüme an Fasching sind nichts Außergewöhnliches. Wer allerdings meint, eine echte Dienstuniform anzuziehen und dazu eine täuschend echte Waffe mit sich führt, der macht sich strafbar. Das Mitführen einer sogenannten Anscheinswaffe ist laut Paragraf 42a des Waffengesetzes (WaffG) nicht erlaubt: Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Wer außerdem in Dienstkleidung der Polizei den Verkehr leitet oder Strafzettel verteilt, macht sich ebenso strafbar. Es steht der Vorwurf der Amtsanmaßung im Raum. Auch, wenn dies nur als Scherz gemeint war, drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Volksverhetzung und Straftatbestand: Diese Faschingskostüme sind Tabu
Ganz klar verboten ist ebenso das Tragen eines Nazi-Kostüms, insbesondere mit Hakenkreuz. Die meisten Menschen dürften das nicht nur geschmacklos finden, es drohen auch ernsthafte Konsequenzen für ein solches Kostüm. Das Tragen des Hakenkreuzes ist verfassungswidrig und kann laut Paragraf 92 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dasselbe gilt für Kostüme, die mit weißen Roben und Mützen die Mitglieder des Ku-Klux-Klans nachahmen möchten.
Rubriklistenbild: © IMAGO /Panama Pictures/ Andreas Franke/ Fotocollage: echo24.de
