Bis Freitagabend
Bahnstreik ab Donnerstag: Welche Rechte Reisende bei Zugausfällen und Verspätungen haben
VonLisa Kleinschließen
Bei der Bahn wird ab Donnerstag gestreikt: Die Lokführergesellschaft GDL ruft zur Arbeitsniederlegung auf. Zahlreiche Züge in Deutschland werden ausfallen oder Verspätung haben.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft erneut zum Streik auf. Im Personenverkehr soll der Streik am frühen Donnerstagmorgen ab 20 Uhr beginnen und insgesamt 35 Stunden andauern. Zwar hat die Deutsche Bahn (DB) für den Fernverkehr einen Notfahrplan erstellt, doch zahlreiche Verbindungen werden wegen des Warnstreiks ausfallen. Welche Rechte gelten für Fahrgäste?
Bahnstreik ab Mittwoch: Diese Rechte haben Fahrgäste bei Ausfällen und Verspätungen
Während es für Fahrgäste eher schlecht aussieht, wenn der öffentliche Nahverkehr streikt, sieht es für Betroffene bei einem Bahn-Streik deutlich besser aus. „Wenn Sie wegen eines Streiks viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür ein Formular an“, erklärt die „Verbraucherzentrale“.
Bahn-Kunden können dann einen Teil des Fahrpreises oder sogar die kompletten Fahrtkosten zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung.
GDL-Streik von Donnerstag bis Freitag: Was können Bahnreisende tun?
Die „dpa“ fasst die Rechte für Fahrgäste bei einem Warnstreik zusammen: Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, können Fahrgäste den Ticketpreis zurückverlangen. Reisende und Pendler haben aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wobei auch eine andere vergleichbare Verbindung zum Zielort gewählt werden kann.
Das hält auch die DB auf Ihrer Infoseite zu ihren Sonderkulanz-Regelungen fest. Generell sollten Betroffene sich die aktuellen Infos des Unternehmens in solchen Fällen durchlesen. Wer etwa Donnerstagabend oder Freitag reisen wollte, hat könnte auch die Möglichkeit haben, die Reise vorzuverlegen und mit einem früheren Zug zu fahren. Das ist allerdings tatsächlich Kulanz der Bahn und in den gesetzlichen Fahrgastrechten so nicht festgehalten, wurde jedoch bei früheren Streiks schon genehmigt. Bahnreisende sollten jedoch vor Abfahrt klären, ob das aktuell möglich ist.
Das gilt auch für das Angebot der DB, dass Tickets für Fahrten im Warnstreikzeitraum zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden können. Unabhängig davon, ob die konkrete Verbindung am Ende tatsächlich durch den Warnstreik betroffen war oder nicht, weil sie im Rahmen des Notfahrplans doch angeboten wurde.
Bahn-Streik in Deutschland: Diese Rechte haben Fahrgäste, wenn der Zug ausfällt
Wer unterwegs strandet, hat Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen. Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer „anderweitigen Unterkunft“ (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren.
Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
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