Mieter aufgepasst

Weihnachtsdeko in der Wohnung oder am Haus: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld möglich

  • Julia Cuprakowa
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  • Juliane Reyle
    Juliane Reyle
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Für viele Menschen gehört die Weihnachtsdekoration zum Fest dazu. Beim Schmücken mit Lichterketten und Co. gibt es jedoch einiges zu beachten.

Weihnachten steht vor der Tür und je näher das Fest rückt, desto bunter und heller werden Städte und Häuser. Lichterketten, Kerzen und andere Weihnachtsdekorationen schmücken Fassaden, Gärten und Innenräume. Doch Vorsicht ist geboten, denn zu viel Schmuck kann rechtliche Konsequenzen und Gefahren mit sich bringen.

Während die Dekoration von Innenräumen in den meisten Fällen erlaubt ist, sollten Mieter, aber auch Hauseigentümer bei der Dekoration von Fassaden und Vorgärten vorsichtig sein.

Weihnachtsdekoration am Haus: Das droht Mietern bei Schmuck in und an der Wohnung

Mieter sollten bei der Fassadengestaltung Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und die Zustimmung des Vermieters einholen. Lichter und Geräusche dürfen nämlich nicht die Nachtruhe nicht stören, sonst droht Ärger mit dem Vermieter, schreibt „Focus“. Es gilt die gesetzliche Ruhezeit zwischen 22 Uhr und sechs Uhr. Wer die Ruhezeit stört, dem drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld.

Auch Gemeinschaftsräume wie Treppenhäuser und Keller erfordern Toleranz und Sicherheitsbewusstsein, um Fluchtwege freizuhalten. Wer durch blinkende Lichter, weihnachtliche Musik und Co. gestört wird, der kann sogar eine Mietminderung anfordern.

Weihnachtsdekoration auf dem Dach oder an der Fassade: Das muss beachtet werden

Bei der Außendekoration ist nicht nur die Nachtruhe zu beachten, sondern vor allem, dass von der Dekoration keine Gefahr für andere ausgeht. „Engel, Weihnachtsmänner und Sterne müssen so befestigt sein, dass sie auch bei Schneesturm nicht herunterfallen und Passanten gefährden“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München.

Wenn die Fassade eines Hauses verschönert werden soll und dafür Löcher gebohrt werden müssen, brauchen Mieterinnen und Mieter immer die Erlaubnis ihres Vermieters. „Das ist ein Eingriff in die Bausubstanz“, erklärt Lutz-Plank. Das kann der Vermieter verbieten, wie auch „rnd.de“ berichtet.

Feuer als Schmuck: Keine gute Idee für Mieter

Individuelle Gestaltungsfreiheit in der Wohnung ist erlaubt, jedoch erfordert die Verwendung von offenem Feuer wie Wunderkerzen oder Kerzen besondere Vorsicht und Sicherheitsvorkehrungen, um Brandschäden zu vermeiden. Für Dekorationsschäden haftet in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters. Es sei denn, den Mietern wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, wie „Focus“ schreibt.

Beim Umgang mit offenem Feuer in Haus und Wohnung gilt also: Sicherheit geht vor. Beim Anbringen von Weihnachtdekoration gilt generell Vorsicht. Erst 2022 ereignete sich ein Weihnachts-Drama und ein 85-Jähriger stürzte beim Schmücken in den Tod.

Rubriklistenbild: © Collage echo24.de, Fotos: IMAGO/ Panthermedia, IMAGO/ Shotshop

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