Geld auf dem Konto

Weniger Lohn ab 2024: Wer jetzt mit mehr Nettoabzügen rechnen muss

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Die Preise steigen: Einkaufen, Mieten, Lebenshaltungskosten – aber die Löhne sinken. Wer und warum bekommt 2024 weniger Lohn?

Mit dem Jahr 2024 kamen und kommen einige Änderungen auf die Bürger zu. Die Bundesregierung plant einige Neuerungen bei Versicherungen, Steuern und Co. echo24.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Einige Bürger und vor allem Arbeitnehmer trifft es besonders hart. Während einige ab 2024 von mehr Geld bekommen, wird anderen dennoch vom Lohn abgezogen. Wen und warum trifft die Kürzung des Netto-Gehalts?

Weniger Geld ab 2024 – diese Arbeitnehmer bekommen im neuen Jahr weniger Lohn

Manche Menschen bekommen im neuen Jahr sogar mehr Geld – zum Beispiel Eltern, Renter, Minijobber. Andere hingegen arbeiten 2024 zwar genauso viel, bekommen aber am Monatsende weniger. Der Grund: Die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Diese Grenzen werden jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt und für 2024 steht eine Erhöhung an. Manche Arbeitnehmer erhalten dann weniger Lohn. Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, entrichten die Sozialabgaben auf ihr gesamtes Bruttoeinkommen. Der Arbeitgeber behält die Beiträge direkt bei der Gehaltsabrechnung ein, wie „Barmer“ erklärt.

Das Bundesarbeitsministerium hat bereits einen Entwurf für die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen vorgelegt. Diese Grenzen legen dann fest, bis zu welchem Bruttolohn Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, wie „Chip.de“ schreibt. Arbeitnehmer, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen entsprechend Abgaben leisten. Personen, die bisher über der Bemessungsgrenze lagen, ab der neuen Grenze aber nicht mehr, bekommen 2024 entsprechend weniger Geld auf ihr Konto überwiesen.

Beitragsbemessungsgrenzen legen fest: Abgaben für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung unterscheiden sich zwischen West- und Ostdeutschland. Für das Jahr 2024 sind für Westdeutschland folgende Beitragsbemessungsgrenzen vorgesehen:

Rentenversicherung 7.550 Euro pro Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung9.300 Euro pro Monat
Arbeitslosenversicherung7.550 Euro pro Monat

Für Ostdeutschland sind für das Jahr 2024 folgende Beitragsbemessungsgrenzen von der Bundesregierung vorgesehen:

Rentenversicherung7.450 Euro pro Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung9.200 Euro pro Monat
Arbeitslosenversicherung7.450 Euro pro Monat

Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung – weniger Lohn 2024?

Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird angepasst. Zum 1. Januar soll diese bei bundeseinheitlich 5.175 Euro liegen. Wer über dieser Grenze liegt, zahlt entsprechen mehr Beiträge. Der Versicherungspflichtgrenze wurde ebenfalls angehoben. Wessen Gehalt über dieser Grenze liegt, der hat die Möglichkeit, sich über eine private Krankenkasse zu versichern, wie „Chip.de“ schreibt.

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung5.175 Euro pro Monat
Versicherungspflichtgrenze gesetzliche Krankenversicherung69.300 Euro pro Monat

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