Diese Nachrichten besser löschen

Freiheitsstrafe wegen Whatsapp-Nachricht – diese Inhalte sind illegal

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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  • Shania Krause
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Das Weiterleiten und der Besitz von bestimmten Nachrichten kann strafrechtliche Folgen haben. Für manche Inhalte droht Whatsapp-Nutzern sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Whatsapp wird täglich von mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland benutzt, nahezu 90 Prozent davon sind zwischen 16 und 19 Jahre alt. Der Messenger-Dienst arbeitet kontinuierlich an seinem Datenschutz und garantiert durch die „Ende-zu-Ende Verschlüsslung“, dass nur die beteiligten Chat-Mitglieder die Nachrichten sehen können. Whatsapp selbst hat somit auch keinen Zugriff auf die Nachrichten und auf Medien, die innerhalb der Chats geteilt werden.

Die App ist trotzdem kein rechtsfreier Raum: WhatsApp-Nutzer sollten vorsichtig sein, welche Inhalte sie verbreiten. Für manche Nachrichten droht sogar Gefängnis. Zudem kommt es immer wieder zu massiven Sicherheitslücken.

Rechtswidrige Inhalte auf Whatsapp: Nutzer machen sich mit diesen Nachrichten strafbar

Christian Solmecke ist auf Internetrechte spezialisiert und erklärt gegenüber „Nordbayern“, welche Inhalte im Whatsapp-Chat strafbar sind. Einerseits können Nutzer für die Verbreitung von bestimmten Inhalten belangt werden, andererseits bereits für den alleinigen Besitz. Wer zum Beispiel kinder- oder jugendpornographische Inhalte erhält, sollte diese schleunigsten melden und löschen.

Denn auch wenn man die Inhalte ungewollt zugesendet bekommen hat, können Whatsapp-Nutzer für den Besitz von illegalen Medien belangt werden. Auch wer kritische Inhalte durch „selbstlöschende Nachrichten“ erhält oder verbreitet, ist nicht sicher vor Konsequenzen.

Wenn die Staatsanwaltschaft auf kritische Inhalte aufmerksam wird, müssen die Betroffenen mit einer hohen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Der Erwerb oder Besitz von kinderpornografischen Inhalten können mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, erklärt Solmecke gegenüber „Nordbayern“.

Zu illegalen Inhalten zählen laut Solmecke unter anderem volksverhetzende Äußerungen, wie beispielsweise die Leugnung des Holocausts und die Verbreitung von „einschlägiger Symbolik“, die Aufforderungen zu Straftaten sowie die bereits erwähnte Verbreitung von kinderpornografischem Material. Auch Nachrichten, die Persönlichkeitsrechte verletzen oder Personen beleidigen, können ebenfalls strafrechtlich relevant sein.

Whatsapp weist Nutzer in den AGBs auf Konsequenzen für illegale Inhalte hin

Whatsapp weist auch in seinen AGBs daraufhin, dass jegliche Art von Bedrohung, Beleidigung, Belästigung, Rassismus oder ethnisch Anstößen verboten ist. Whatsapp schreibt außerdem, dass der Messengerdienst von jedem auf „eigenes Risiko“ genutzt wird. Zu den illegalen Inhalten gehören zudem „Verherrlichung von Gewaltverbrechen, der Gefährdung oder Ausbeutung von Kindern oder anderen“ sowie „das Veröffentlichen von Unwahrheiten, Falschdarstellungen oder irreführenden Aussagen“.

„Wir bemühen uns, den Missbrauch unserer Dienste zu untersagen, insbesondere schädliche Verhaltensweisen gegenüber anderen. Wenn wir von derartigen Personen oder Aktivitäten erfahren, ergreifen wir geeignete Maßnahmen und entfernen solche Personen oder Aktivitäten oder nehmen Kontakt mit den Behörden auf“, heißt es in den AGBs von Whatsapp.

So können sich Nutzer gegen rechtswidrige Inhalte auf Whatsapp wehren

Wer rechtswidrige Inhalte zugeschickt bekommt, kann und sollte sich dagegen wehren – ansonsten wird eine Strafe risikiert. Der erste Schritt ist, die Verfasserin oder den Verfasser zu bitten, den fragwürdigen Inhalt zu löschen. Wenn das nicht passiert, können Inhalte und auch Bentuzer direkt an Whatsapp gemeldet werden.

Das Melden von Benutzern auf Whatsapp funktioniert so: Chat mit dem Benutzer öffnen, der gemeldet werden soll. „Weitere Optionen“ auswählen, „Mehr“ anklicken und dann erscheint die Option „Melden“. Kontakte bei Whatapp komplett zu blockieren, geht bald noch einfacher, wie echo24.de berichtet.

Whatsapp-Nachrichten können strafrechtliche Folgen mit sich ziehen.

Explizit weist Whatsapp daraufhin, dass Nutzer auch Verletzungen des Urheberrechts, der Marke und des sonstigen geistigen Eigentums Dritter melden können. Der Messengerdienst kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, einschließlich der „Deaktivierung oder Suspendierung“ von Accounts, wenn jemand „deutlich, schwerwiegend oder wiederholt die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzt“ oder wenn Whatsapp „aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet“ ist, heißt es in den AGBs.

„Um illegale Inhalte zu meiden, sollte man sich nur in Gruppenchats aufhalten, in denen die Gruppenmitglieder bekannt sind und man diese auch einschätzen kann“, rät Rechtsanwalt Solmecke gegenüber „Nordbayern“. Wer also in einer Gruppe ist, in der kritische Nachrichten geteilt werden, sollte diese besser verlassen. Das Verlassen von Gruppen ist sogar „heimlich“ möglich, wie echo24.de erklärt. Bei Whatsapp gibt es 2023 einige Neuerungen – auch in Gruppenchats ändert sich vieles.

Rubriklistenbild: © echo24.de / Michaela Ebert

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