Vor der Bundestagswahl
Absage an die AfD: Gericht lehnt Beschwerde gegen Extremismus-Einstufung ab
- VonSimon Schröderschließen
In Sachsen scheitert die AfD kurz vor der Bundestagswahl erneut mit einer Klage. Beim Verfassungsschutz gilt die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Bautzen – Kurz vor der Bundestagswahl ist die AfD erneut mit einer Beschwerde vor Gericht gescheitert. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei im Eilverfahren zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) mit. Die Beschwerde-Begründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
AfD in Sachsen weiterhin gesichert rechtsextremistische Bestrebung – Beschwerde scheitert
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel




Zahlreiche öffentliche Aussagen führender AfD-Politiker würden den Verdacht begründen, dass es der politischen Zielsetzung der AfD entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund einen abgewertetend Status zuzuschreiben.
Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein
Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.
Außerdem ist die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Im Mai war die Partei bereits mit ihrer Klage gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes gescheitert. Damals wies das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung ab. (dpa/sischr)