Energiewende

Heizungsgesetz steht: Ampel einigt sich mitten in der Nacht auf Änderung

  • Ulrike Hagen
    VonUlrike Hagen
    schließen

Die Ampel hat sich auf letzte Änderungen beim Heizungsgesetz geeinigt und die Änderungen festgezurrt. Nun kann das GEG noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

Berlin – Nun kann es also tatsächlich wie geplant noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Nach langen und zähem Ringen der Ampel haben die Fraktionen das umstrittene Heizungsgesetz, in der vergangenen Nacht festgezurrt.

Die Verständigung sei in der Nacht bei Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter erreicht worden, sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion am Dienstag.

Nach langen Diskussionen konnten sich Grüne, FDP und SPD auf ein neues Heizungsgesetz einigen. Nun kann das GEG noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

Heizungsgesetz steht: Ampel hat sich in der Nacht geeinigt

Nach langem Hin und Her hat sich die Ampel-Koalition also beim Heizungsgesetz geeinigt. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) könne nun noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. „Damit haben die Bürgerinnen und Bürger Klarheit, wie es mit dem Heizen weitergeht.“

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni ihren monatelangen Streit über die genaue Ausgestaltung des GEG vor zwei Wochen beigelegt und „Leitplanken“ formuliert, entlang derer der ursprüngliche Gesetzentwurf geändert werden sollte. Mit der heute Nacht erzielten Einigung wurden alle noch offenen Fragen geklärt.

Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit

Olaf Scholz spricht zur Energiepolitik.
Robert Habeck auf Deutschlandtour.
Jörg Kukies kommt zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.
Christian Lindner im Kanzleramt in Berlin am 27. Juli 2022.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit

Die „Leitplanken“ der Ampel: Fernwärme als „verpflichtende kommunale Wärmeplanung“

Die Ampel-Fraktion hat in diesen „Leitplanken“ eine neue Regelung festgelegt: Hausbesitzer, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind oder werden, müssen sich nicht mit der Umstellung auf eine Wärmepumpe befassen. Es zeigte sich bereits in den vergangenen Wochen, dass Habeck Fernwärme als Alternative zur Wärmepumpe für Hausbesitzer in Betracht zieht.

Dafür soll eine „verpflichtende kommunale Wärmeplanung“ bis 2028 eingeführt werden, die der Umstellungspflicht für Hausbesitzer vorausgeht. Hausbesitzer wird es freuen, denn der Umstieg auf Fernwärme bietet einige Vorteile und ist unkompliziert.

Die Fristen und Vorgaben für den Austausch von Öl- und Gasheizungen zum 1. Januar 2024 wurden deutlich abgemildert. Ab dem Jahr 2024 sollen in Gebäuden möglichst nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen, so die überarbeitete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19. April 2023.

Auch nach 2024 ist es noch möglich, Öl- oder Gas-Heizungen einzubauen

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bleiben verschiedene Möglichkeiten, Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen zu nutzen. Neben der Umrüstung auf eine Wärmepumpe erlaubt das Heizungsgesetz verschiedene andere Alternativen. Auch wenn Öl- oder Gasheizungen kaputtgehen, gestattet das Heizgesetz die Instandsetzung oder Reparatur der bestehenden, fossilen Heizungsanlagen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Political-Moments