AfD-Beschwerde abgewiesen

Bayerns Verfassungsschutz darf AfD als Gesamtpartei beobachten

AfD Bayern: Ein AfD-Wahlstand in München vor der Bayern-Wahl 2023
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Ein AfD-Wahlstand in München vor der Bayern-Wahl 2023

Schlappe kurz vor der Bayern-Wahl: Es liegen wohl Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Bayern vor.

München – Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden, erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag (15. September) in München. Eine Beschwerde der bayerischen AfD wurde im Eilverfahren zurückgewiesen.

Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.

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In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern als Partei beobachten

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereit am 17. April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen die Richter den Antrag der AfD zurück.

„Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung ‚Der Flügel‘ angehörten, sowie aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands“, teilte das Gericht mit.

Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße. (dpa/AFP)

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