3,5 Nanogramm THC

Cannabis-Grenzwert am Steuer: Neue Empfehlung für den Verkehr

Expertengremium empfiehlt 3,5 Nanogramm THC als Grenzwert für Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr, doch eine neue Regelung erfordert eine Gesetzesänderung.

In der Debatte um die bevorstehende Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland bringt eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums eine neue Regelung für den Straßenverkehr ins Spiel. Mit einem vorgeschlagenen Grenzwert für den Wirkstoff THC im Blut, soll die Fahrtüchtigkeit von Cannabis-Konsumenten neu bewertet werden. Diese Empfehlung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt, da die teilweise Freigabe von Cannabis unmittelbar bevorsteht und Fragen zur Verkehrssicherheit laut werden.

Expertengremium empfiehlt 3,5 Nanogramm THC als Grenzwert für Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr, doch eine neue Regelung erfordert eine Gesetzesänderung. (Symbolbild)

Der vorgeschlagene Grenzwert im Blut: 3,5 Nanogramm THC

Laut den Empfehlungen der Kommission, die aus Experten verschiedener Fachbereiche besteht, soll ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum eingeführt werden. Dieser Wert entspreche nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand einer Konzentration, bei der eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht ausgeschlossen werden kann. Bislang existiert kein gesetzlicher Grenzwert für THC im Straßenverkehr, lediglich ein in der Rechtsprechung etablierter Richtwert von 1 Nanogramm, ab dem Strafen drohen.

Um den neuen Grenzwert rechtlich in Deutschland zu verankern, bedarf es einer Änderung im Gesetz, die vom Bundestag beschlossen werden muss. Dieser Schritt ist unabdingbar, um den empfohlenen Wert verbindlich zu machen und stellt eine direkte Reaktion auf die Herausforderungen dar, die mit der Legalisierung von Cannabis einhergehen. Die Regelung soll jedoch nicht sofort mit dem Start der Cannabis-Legalisierung in Kraft treten, sondern bedarf einer sorgfältigen gesetzgeberischen Umsetzung.

Legalisierung von Cannabis in Deutschland: Sonderregelungen für junge Fahrer und in der Probezeit

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Kommission jungen Verkehrsteilnehmern und Fahranfängern. Für diese Gruppen empfiehlt sie ein absolutes Alkoholverbot beim Führen eines Fahrzeugs, sofern Cannabis konsumiert wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Risiken, die durch den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis entstehen, entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Die Expertenkommission begründet ihren Vorschlag mit dem Ziel, einen konservativen und gleichzeitig gerechten Ansatz zu wählen. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm soll sicherstellen, dass nur solche Personen sanktioniert werden, bei denen tatsächlich eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen könnte. Damit trägt die Empfehlung dem Umstand Rechnung, dass THC bei regelmäßigem Konsum noch Tage nach der letzten Einnahme im Blut nachweisbar sein kann, ohne dass eine akute Beeinträchtigung besteht.

Es kommt regelmäßig zu Unfällen im Straßenverkehr durch den Konsum von Cannabis und anderen Substanzen. Zuletzt sorgte ein 26-jähriger für Schlagzeilen, denn der Radfahrer fiel in Nordhausen nach dem Konsum von Cannabis von seinem Fahrrad und blieb bewusstlos liegen, wie NEXTG.tv berichtet.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

Mehr zum Thema