BR-Recherche

AfD vor neuem Eklat? Für die Fraktion arbeiten angeblich mehr als 100 Rechtsextreme

  • Franziska Schwarz
    VonFranziska Schwarz
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Die AfD im Bundestag soll laut einer Recherche mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Spektrum beschäftigen – finanziert auch aus Steuergeldern.

Berlin – Neonazis, Identitäre oder Burschenschafter: Viele AfD-Abgeordnete im Bundestag beschäftigen nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) für ihre Arbeit Mitarbeiter, die in Organisationen aktiv sind, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft. Nach Informationen des BR praktizieren das offenbar auch die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla so.

AfD im Bundestag: Angeblich mehr als 100 rechtsextreme Mitarbeiter

Wie viele Mitarbeiter die aktuell 78 Abgeordneten der AfD genau beschäftigen, ist unklar, hieß es in dem Bericht. Insgesamt soll es sich um mehr als 100 Personen aus dem als rechtsextrem eingestuften Spektrum handeln. Die Fraktion selbst hat nach eigener Auskunft – Stand 16. Februar – 182 Mitarbeiter, schrieb der BR.

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AfD-Fraktion im Bundestag: 30 Millionen Euro Steuergelder pro Jahr

Details werden an diesem Dienstagabend (12. März) wohl unter anderem im ARD-Politikmagazin „report München“ genannt werden. Für die AfD-Mitarbeiter würden Millionensummen an Steuergeldern ausgegeben, heißt es laut den BR-Informationen. Insgesamt verfüge die AfD-Bundestagsfraktion jährlich über mehr als 30 Millionen Euro aus Steuergeldern.

Die Fraktion, die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter hätten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, die meisten Anfragen blieben jedoch unbeantwortet. Die Fraktion wollte sich nach eigenen Angaben aus „Gründen des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte“ nicht äußern, berichtete der BR.

BR-Recherchen zur AfD: Parteichef Tino Chrupalla im Bundestag (Archivbild)

AfD bundesweit rechtsextremistischer Verdachtsfall? Verhandlung am OVG Münster

An diesem Dienstag (12. März) und am morgigen Mittwoch verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster überdies darüber, ob die AfD bundesweit als „extremistischer Verdachtsfall“ eingestuft wird. Im Kern geht es um die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab.

In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Für die mündliche Verhandlung wurden zwei Tage angesetzt. Am Mittwoch (13. März) könnte ein Urteil fallen. (frs)

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