Verbraucherschutz geht nach hinten los
Amt verhängt Verkaufsstopp für halbe Brote: Bäckereien drohen hohe Strafen
VonMoritz Bletzingerschließen- Anna-Lena Kiegerlschließen
Eine neue Regel in Rheinland-Pfalz trifft Bäcker und Kunden hart. Der Verkauf halber Brote könnte bald Geschichte sein.
Mainz – In Deutschland ist die Verschwendung von Nahrungsmitteln ein weit verbreitetes Problem. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir uns über unseren eigenen Verbrauch im Klaren sind und nur die Menge an Lebensmitteln erwerben, die wir tatsächlich benötigen. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass noch mehr Nahrung im Abfall endet. Initiativen wie Foodsharing oder ein Kühlschrank zum Austausch von Lebensmitteln können ebenfalls dazu beitragen, die Verschwendung einzudämmen.
Allerdings scheint das Vorgehen einer bestimmten Behörde eher kontraproduktiv für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu sein. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz hat nämlich begonnen, hohe Strafen für das Teilen von Broten zu verhängen. Insbesondere Einzelpersonen neigen dazu, ein halbes Brot anstelle eines ganzen zu kaufen. Doch diese Praxis könnte nun ein Ende haben.
Bäcker dürfen keine halben Brote mehr verkaufen: Maßnahme verärgert Kunden
Wie die Rheinpfalz am Sonntag berichtete, haben Bäckereien in dem Bundesland seit etwa einer Woche aufgehört, halbe Brote zu verkaufen, was bei den Kunden für Unmut gesorgt hat. Der Grund dafür ist das deutsche Eichgesetz. Dieses besagt, dass Brot vor dem Verkauf gewogen werden muss. Ausnahmen gelten für Produkte unter 250 Gramm, wie beispielsweise Brötchen.
Wenn ein Brot halbiert und danach nicht mehr gewogen wird, stellt dies einen Verstoß gegen das Gesetz dar. Wie das Landesamt für Mess- und Eichwesen gegenüber der Zeitung bestätigte, hat die Behörde verdeckte Käufe von halben Broten durchgeführt. Die Folge für Bäckereien, die das Brot nach dem Teilen nicht mehr gewogen haben, waren Bußgelder in dreistelliger Höhe.
CDU-Politiker schimpft über Brot-Regel: „Das ist genau so ein Irrsinn, der die Menschen zweifeln lässt“
Martin Brandl, Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags für die CDU, ist über das Vorgehen der Behörde verärgert. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, sagte er: „Seit jeher kann ich in einer Bäckerei ein halbes Brot zum halben Preis kaufen, noch nie habe ich die Sorge erlebt, jemand könnte am Ende eine Scheibe zu viel oder zu wenig bekommen haben.“
Das Landesamt sollte sich schnellstmöglich wieder auf seine Hauptaufgaben konzentrieren, anstatt das Bäckerhandwerk zu belästigen und die Bevölkerung zu verärgern, so Brandl. „Das ist genau so ein Irrsinn, der die Menschen daran zweifeln lässt, ob sich Politik und Verwaltung um die tatsächlichen Probleme der Bürgerinnen und Bürger kümmern“, betont der Politiker.
Verkauf von halben Broten verboten: „Behörden-Irrsinn in Rheinland-Pfalz“
Auch auf Twitter wird die Maßnahme der Behörde stark kritisiert. Die Nutzer des sozialen Netzwerks sind über das Vorgehen verärgert. Eine Nutzerin schreibt: „In Rheinland-Pfalz werden Bäcker bestraft, die halbe Brote verkaufen. Muss die Rentnerin halt hartes Brot essen, nach mehreren Tagen.“ Und auch eine andere äußert ihren Unmut: „Behörden-Irrsinn in Rheinland-Pfalz. Amt bestraft Bäcker für Verkauf von halben Broten. Und weiter geht der Wahnsinn in #Deutschland. Dann kaufe ich mir halt ein ganzes Brot und schmeiße die andere Hälfte weg. Besser?“
In Rheinland-Pfalz werden Bäcker bestraft, die halbe Brote verkaufen. Muss die Rentnerin halt hartes Brot essen nach mehreren Tagen... 🤷#Deutschland https://t.co/6vtQ8zLsgK
— Beate K. (@sherabpaldroen) July 30, 2023
Das Thema werde jetzt erneut geprüft, versprach das Landesamt der Zeitung Rheinpfalz. Die Maßnahme soll intern noch einmal besprochen werden. Eine Möglichkeit für Verbraucher, die Laib-Regel auf jeden Fall zu umgehen, wäre, das eigene Brot zu backen. Damit können sie auch die immer weiter steigenden Preise für Backwaren und Lebensmittel auffangen. (ank)
Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteur Moritz Bletzinger sorgfältig überprüft.
