Einmalzahlung für hohe Heizkosten

Wenn das Geld knapp wird: So kann man Bürgergeld für einen Monat beantragen 

  • VonBettina Menzel
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Wenn am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig ist, können Verbraucher unter Umständen eine Einmalzahlung des Bürgergelds zur Überbrückung beantragen.

München – Manche Menschen sind dauerhaft auf die Grundsicherung in Deutschland angewiesen: 1,5 Millionen Menschen beziehen hierzulande seit fünf Jahren oder länger Bürgergeld – oder früher Hartz IV. Doch manchmal ist das Geld nur einen Monat lang knapp, etwa wenn die Heizkostennachzahlung zu Buche schlägt. In solchen Fällen können auch Menschen mit einem Job eine Einmalzahlung vom Staat beantragen. Das klappt nur unter bestimmten Voraussetzungen – auch um das Ausfüllen von Formularen kommt man nicht herum.

Wer Anspruch auf Bürgergeld als Einmalzahlung hat – und wer nicht

Unter bestimmten Umständen können Verbraucher das Bürgergeld als Einmalzahlung beantragen (Symbolbild).

Die Einmalzahlung des Bürgergelds ist für hohe Heizkostennachzahlungen gedacht, heißt es von der Bundesagentur für Arbeit. Auch den Kauf von Brennstoffen wie Pellets oder Heizöl kann der Staat mit dem Bürgergeld für einen Monat unterstützen. Den Antrag müssen Verbraucher zwar nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem die hohe Rechnung fällig wird. Allzu viel Zeit sollte man sich aber nicht lassen: Bis spätestens nach dem Ablauf des dritten Monats sollte der Antrag eingehen.

Trotz gesunkener Energiepreise und Preisbremsen liegen die Kosten fürs Heizen auch im Jahr 2023 noch über dem Vorkrisen-Niveau, wie die Erhebung Heizspiegel im September ergab. Bis zum 31. Dezember 2023 lässt sich die Kostenübernahme von Heizkosten noch beantragen, heißt es von der Agentur für Arbeit in einem Infoblatt. Wer also im kommenden Winter hohe Heizkosten hat, kann sich diese gegebenenfalls erstatten lassen.

Bürgergeld als Einmalzahlung: So klappt es mit dem Antrag

Die guten Nachrichten: Der Antrag auf die Einmalzahlung lässt sich online ausfüllen. Die schlechten: Nicht jeder, der einen Antrag stellt, bekommt auch Geld. Dafür sind verschiedene Voraussetzungen nötig. So prüft die Behörde beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der sogenannten Bedarfsgemeinschaft, in der Antragsteller leben. Da die Formulare teils kompliziert sind, bietet die Agentur für Arbeit eine Ausfüllhilfe an und zeigt dort unter anderem auf, wer alles zu einer Bedarfsgemeinschaft zählt.

Entscheidend ist nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen der Antragsteller. Hier gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Wer darüber liegt, hat keine Chance auf die Einmalzahlung des Bürgergelds – kann die hohen Heizkosten aber wohl problemlos mit dem Ersparten begleichen. Um die Kosten fürs Heizen von Vornherein möglichst niedrig zu halten, gibt es zahlreiche Tipps und Tricks. 90 Prozent aller Haushalte können durch Verhaltensänderung und Modernisierung Heizenergie sparen, sagen Energieexperten.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer/Bihlmayerfotografie

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