Chancengleichheit verletzt?

Wagenknecht von ARD-„Wahlarena“ ausgeschlossen: Gericht fällt Entscheidung nach BSW-Beschwerde

  • Franziska Schwarz
    VonFranziska Schwarz
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Das BSW mit ihrer Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht scheitert mit einer Verfassungsbeschwerde. Verwiesen wird dabei auf Bundestagswahl-Umfragen.

Karlsruhe – Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an. Die Partei zeige nicht auf, wie sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, hieß es.

In der Sendung treten die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) auf und beantworten nacheinander live Fragen des Publikums. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender lud nur Parteien ein, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen.

Das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ will die deutsche Politik prägen

Die Partei von Sahra Wagenknecht heißt wie sie. Das ist nur folgerichtig, denn der Name ist erst mal auch das Programm. Nach dem Eintritt in die DDR-Staatspartei SED 1989 war Wagenknecht über Jahrzehnte eines der bekanntesten Gesichter der Folgeparteien PDS und Die Linke. Die studierte Philosophin mit Doktortitel im Fach Wirtschaft ist ein gern gesehener Gast in den diversen Talkshows der TV-Sender. Nach jahrelangem Streit mit der Linken trat die Bestsellerautorin im Oktober 2023  aus und kündigte die Gründung einer eigenen Partei an.
Amira Mohamed Ali hat zusammen mit Sahra Wagenknecht den BSW-Vorsitz inne. Die Rechtsanwältin, die 1980 in Hamburg geboren wurde, ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort war sie von November 2019 bis Oktober 2023 zusammen mit Dietmar Bartsch Fraktionsvorsitzende der Linken. 2019 sprach sich die Tochter eines Ägypters und einer Deutschen in einem Interview für offene Grenzen aus und lehnte Abschiebungen grundsätzlich ab. Im Jahr 2023 plädierte sie dafür, die (Wirtschafts-)Migration nach Deutschland zu begrenzen. Zudem sprach sie sich dafür aus, Asylverfahren zu beschleunigen und diese an der Außengrenze oder sogar in Drittstaaten durchzuführen.
Ein Coup ist die Einbindung von Thomas Geisel in das „Bündnis Sahra Wagenknecht“. Am BSW-Gründungstag trat der frühere Oberbürgermeister von Düsseldorf aus der SPD aus. Von seiner Ex-Partei verabschiedete er sich mit den Worten, seine „sozialdemokratischen Grundsätze“ seien im BSW eher vertreten als in der SPD. Sein Wechsel sorgt bei seiner alten Partei für Kopfschütteln. Die NRW-SPD übte jedenfalls massive Kritik am Wechsel zur Wagenknecht-Partei. Geisel habe sich nach seiner Amtszeit verannt, sagte Generalsekretär Frederick Cordes dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Mit seiner Kandidatur stelle er sich selbst ins Abseits und lasse zu, dass auf seine erfolgreiche Amtszeit als Düsseldorfer Oberbürgermeister fortan ein Schatten liegen werde.
Neben Thomas Geisel ist Fabio De Masi einer der beiden BSW-Spitzenkandidat für die Europawahl 2024. De Masi, 1980 in Groß-Gerau geboren, ist das Kind eines italienischen Gewerkschaftsmitglieds und einer deutschen Sprachdozentin. Sein Großvater väterlicherseits war ein Partisan im Piemont, der für die Befreiung Italiens vom Faschismus kämpfte. Von 2005 bis 2014 war der Finanzpolitiker als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag tätig, unter anderem für Sahra Wagenknecht.
Das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ will die deutsche Politik prägen

Gericht: ARD-„Wahlarena“ ohne BSW-Chefin Wagenknecht zulässig 

Zuvor hatte das BSW in der ersten Instanz keinen Erfolg in der Klage gehabt: Am 14. Februar hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, dass der WDR nicht dazu verpflichtet ist, Wagenknecht zu der Wahldebatte einzuladen. Damit bestätigte das OVG einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz.

Die Partei hatte beklagt, dass durch die Nichtberücksichtigung das Recht auf Chancengleichheit verletzt werde. Wie bereits das Gericht in Köln teilt das OVG diese Sicht nicht. Zwar habe der öffentlich-rechtliche Sender bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenzuhalten. Ein willkürlicher Ausschluss sei nicht möglich.

Das Konzept der Sendung aber sehe vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können. 

Wird nicht in der ARD-„Wahlarena“ auftreten: BSW-Chefin Sahra Wagenknecht

Vor Bundestagswahl: Wagenknecht-BSW in Umfragen nur bei rund fünf Prozent

Da das BSW in den Umfragen lediglich bei rund fünf Prozent liege, sei es nicht geboten, so das OVG, dass Wagenknecht zur Wahldebatte eingeladen werden muss. „Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien“, argumentiert das OVG. 

Das Gericht in Münster verweist darauf, dass die Partei an zwei der vier Wahldebatten im Programm der ARD beteiligt sei und auch in der sonstigen Wahlberichterstattung in Dokumentationen, Interviews und Talk-Formaten berücksichtigt werde. (AFP/dpa/frs)

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