Rechtsextremistischer Verdachtsfall

AfD-Urteil in Münster: „Weiterer Mosaikstein in Richtung Parteiverbot“

  • Peter Sieben
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Die AfD verliert im Berufungsverfahren am OVG Münster gegen den Verfassungsschutz. Das hat weitreichende Konsequenzen – zumal noch ein weiteres Urteil ansteht.

Münster – Seit Montagvormittag ist es offiziell: Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten. Für die Partei hat das empfindliche Konsequenzen – zumal bald noch ein weiteres Gerichtsurteil ansteht.

AfD verliert am OVG Münster: Verfassungsschutz darf Partei als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten

Beim reinen Verdachtsfall wird es nach dem OVG-Urteil nicht bleiben, glaubt Fabian Wittreck, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Münster. „Ich gehe davon aus, dass der Verfassungsschutz mit der Einstufung noch einmal nachlegen wird“, sagte er im Gespräch mit dieser Redaktion. Heißt: Wahrscheinlich wird das Bundesamt die AfD bald deutschlandweit als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Das hätte direkte Konsequenzen für Parteifunktionäre, die öffentliche Ämter bekleiden, also zum Beispiel Richter oder Polizeibeamte werden wollen: Als Angehörige einer gesichert rechtsextremen Partei „haben sie es künftig wesentlich schwerer, ein solches Amt zu erhalten“, so Wittreck. 

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Tausende Belege für verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD hatte das BfV dem Gericht vorgelegt. Dabei ging es vor allem um Äußerungen von AfD-Funktionären – vielfach um Vokabular aus dem Dunstkreis völkischer Ideologie. „Die Argumente des Verfassungsschutzes halte ich für plausibel. Vor allem, wenn es um die Analyse völkischer Begriffe geht“, erklärt Fabian Wittreck. „Die sind gefährlich nah an dem, was bei der NPD für ein Ende der Parteienfinanzierung gesorgt hat.“     

Nach AfD-Urteil in Münster: „Weiterer Mosaikstein in Richtung Parteiverbot“

Das könnte nun auch der AfD blühen – und noch mehr, glaubt Wittreck: „Das Urteil ist ein weiterer Mosaikstein in Richtung Parteiverbot.“ Ein solches Verbot wird seit Monaten diskutiert – vor allem seit den Enthüllungen des sogenannten Geheimtreffens in Potsdam, bei dem Rechtsextremisten, AfD-Vertreter und Mitglieder der Werteunion unter dem Stichwort „Remigration“ über die Deportation von Millionen Menschen gesprochen hatten.

Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel

Die AfD liegt in den Umfragen zur Bundestagswahl 2025 an zweiter Stelle.
Auf dem Parteitag wurde Parteichefin Alice Weidel zur Kanzlerkandidatin gekürt.
AfD-Bundesparteitag in Riesa
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Kritiker hatten immer wieder angemerkt, dass eine Verbotsdebatte im Superwahljahr 2024 müßig sei – denn ein entsprechendes Verfahren dauert Monate bis Jahre. Aber: „Als kleinere Lösung ist ein Ausschluss aus der Parteienfinanzierung denkbar. Das würde deutlich schneller als ein Verbot gehen und wäre noch in diesem Wahljahr möglich“, so Wittreck.  

Prozess gegen AfD-Mann Björn Höcke – auch Stiftung ist in Gefahr

Und nicht nur das: Auch die AfD-nahe, 2017 gegründete Desiderius-Erasmus-Stiftung gerät nach dem Urteil unter Druck. Sie gilt als Thinktank der sogenannten Neuen Rechten, Kritiker werfen ihr Geschichtsrevisionismus vor. Seit Jahren versucht die Stiftung, an öffentliche Gelder zu kommen. „Die AfD steht jetzt schlecht da, was das anbelangt“, glaubt Jurist Wittreck. Denn laut dem Stiftungsfinanzierungsgesetz muss eine Stiftung gewährleisten, dass sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung steht. Nach dem Münster-Urteil dürfte das schwierig werden, sagt Wittreck. 

Hinzu kommt: Am Dienstag wird ein Urteil im Prozess gegen den Thüringer AfD-Spitzenpolitiker Björn Höcke erwartet. Er wird der Volksverhetzung verdächtigt. Das alles rückt neben den jüngsten Skandalen um den AfD-Europapolitiker Maximilian Krah, dessen Mitarbeiter im Dienste Chinas spioniert haben soll, die AfD in ein denkbar ungünstiges Licht, wenn es um die Frage der Verfassungstreue geht.

Eine Revision ließ das Gericht in Münster nach dem Urteil am Montag nicht zu. Die AfD kann aber gegebenenfalls noch Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld / dpa