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Steuererklärung für Rentner: Warum Sie eine Bescheinigung nicht mehr benötigen

  • Momir Takac
    VonMomir Takac
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Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Einige dafür benötigte Daten müssen gar nicht mehr eingetragen werden.

München – Die Steuererklärung zu machen, empfinden viele Menschen als lästig und schieben sie gerne auf die lange Bank. Doch sie muss nun mal erledigt werden. Auch Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abgeben. Weil die Digitalisierung auch in den Finanzämtern voranschreitet, wird die Anfertigung zunehmend einfacher.

Steuererklärung für Rentner: Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr nötig

Das gilt auch für Bezieher einer Rente. Nicht wenige scheinen die Steuererklärung möglichst schnell vom Tisch haben wollen. „Unsere Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am Servicetelefon berichten, dass sie bereits jetzt sehr viele Anrufe von Rentnern erhalten, die für die Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente benötigen“, sagte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung t-online.

Bei der Steuererklärung benötigen Rentner nun eine Bescheinigung nicht mehr. (Symbolfoto)

Dabei ist die Bescheinigung gar nicht mehr notwendig. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Seite schreibt, werden dem Finanzamt „alle relevanten Daten“ automatisch übermittelt. „Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben“, heißt es weiter. Von der Abgabe der Steuererklärung befreie dies allerdings nicht.

Bescheinigung für Steuerdaten kann frühestens ab dem darauffolgenden Jahr ausgestellt werden

Lediglich wer vorab wissen möchte, wie hoch die Steuer – 2024 gibt es bei der Rente einige Änderungen – sein wird, braucht die kostenlose Bescheinigung. Darauf finden sich die Daten, die man in Steuerprogramme eintragen muss. Die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“, wie sie offiziell heißt, kann man ganz einfach online anfordern. Anrufe bei der Deutschen Rentenversicherung sind überflüssig.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
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Wer die Bescheinigung über die bezogene Rente einmal beantragt hat, erhält sie in den kommenden Jahren automatisch spätestens Ende Februar zugeschickt. Braubach weist darauf hin, dass das Dokument für Daten frühestens ab dem darauffolgenden Jahr ausgestellt werden kann. Wer bei der Steuererklärung Tricks anwendet, spart bares Geld. (mt)

Rubriklistenbild: © VITTA GALLERY/Imago

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