Diskussion über Parteiverbot
SPD zeigt sich unsicher vor Antrag für AfD-Verbot im Bundestag
- VonKristina Geldtschließen
Die Debatte um ein Verbot der AfD zieht sich hin. Aktuell liegt ein Antrag vor, der dies ermöglichen könnte. Jedoch gibt es Bedenken bei der SPD.
Berlin – Nach ihren jüngsten Erfolgen bei den vergangenen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg bleibt nicht viel Zeit für die AfD, sich zu freuen. Denn einzelne Abgeordnete der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einem Bericht zufolge einen Antrag ausgearbeitet, der das Ende der rechten Partei bedeuten könnte. Doch innerhalb der SPD rühren sich Widerworte. SPD-Chef Lars Klingbeil sieht in der Angelegenheit keine politische Aufgabe und SPD-Politiker aus Sachsen-Anhalt sehen ein Potenzial darin, damit nur noch mehr Menschen von der rechten Partei zu überzeugen.
Nun haben mindestens 37 Abgeordnete der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken einem Bericht der Welt zufolge einen Gruppenantrag für ein AfD-Verbot ausgearbeitet. Damit soll das Bundesverfassungsgericht aufgefordert werden, die rechte Partei als verfassungswidrig einzustufen und ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen. Mindestens zehn Abgeordnete der jeweiligen genannten Fraktionen unterstützen ihn, heißt es. Ein solches Verbot wird schon lange diskutiert und von einigen, so auch von einem Verfassungsrichter, für eine schlechte Idee befunden.
SPD-Politiker äußern Bedenken über Antrag auf AfD-Verbotsverfahren
Der Bundestag solle bald über das Verfahren abstimmen. Der Antrag sehe vor, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen soll, dass die AfD verfassungswidrig sei und zusätzlich von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.
Doch diese Forderung stößt auf Vorbehalte innerhalb der Fraktionen. Innerhalb der SPD kommen Kritiker des Vorhabens zu Wort. So sagte SPD-Politikerin Gesine Schwan dem Tagesspiegel, dass ein solcher Antrag „politisch kontraproduktiv“ sei und noch mehr Bürgerinnen und Bürger „in die Arme der AfD treiben“ könne.
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Für ein Verbotsverfahren brauche es eindeutige Beweise
Auch die Vorsitzenden der SPD Sachsen-Anhalt, Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, äußern Bedenken gegenüber der Tageszeitung. Demnach müsse ein AfD-Verbotsverfahren „auf einem rechtssicheren Verfahren basieren“. Die Verfassungsbrüche in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags, würden allein nicht ausreichen, um das Vorhaben erfolgreich durchzusetzen.
Ein AfD-Verbotsverfahren könne nur dann vor dem Bundesverfassungsgericht zielführend sein, wenn eine „umfassende Beweisführung“ vorhanden sei. Diese müsse eindeutig belegen, „dass die Partei in ihrer Gesamtheit gezielt systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet“, werden Kleemann und Schmidt zitiert.
Klingbeil strebt Sieg in politischem Kampf gegen AfD an
Für SPD-Chef Lars Klingbeil ist diese Angelegenheit jedoch erst einmal keine politische Frage. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur sagte er: „Die Bewertung ist keine politische, sondern erst mal eine juristische.“ Das sei zunächst Aufgabe der Experten des Verfassungsschutzes. Und wenn diese schlussfolgern, dass von der AfD eine Gefahr für den Staat und das Zusammenleben in Deutschland ausgehe, werde es Zeit, dass sie „politisch aktiv werden“.
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Weiterhin sehe Klingbeil seine Aufgabe darin, den politischen Kampf gegen die AfD zu führen. Der Wahlerfolg der SPD in Brandenburg habe gezeigt, dass sie mit Kampfesmut, einer klaren Haltung und guter Kommunikation besiegt werden könne.
Für ein Parteienverbot muss in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Die Diskussion über ein AfD-Verbot nahm wieder Fahrt auf, nachdem die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags zum Eklat wurde. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten die Landesverbände der Partei als gesichert rechtsextrem. (dpa/gel)
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