Steuersparmodell

Vermögensverlagerung – So sparen Eltern über 50.000 Euro Steuern

  • Markus Hofstetter
    VonMarkus Hofstetter
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Kinder kosten Eltern nicht nur Geld. Der Nachwuchs kann auch helfen, Steuern zu sparen. Eine wenig genutzte Möglichkeit ist die Vermögensübertragung.

Berlin – Kinder sind teuer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes geben Eltern im Durchschnitt rund 148.000 Euro pro Kind aus, bis es 18 Jahre alt ist. Um die finanziellen Belastungen zu mildern, unterstützt der Staat die Eltern. Dazu gehören das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Monat und Kind und der Kinderfreibetrag von derzeit 8.952 Euro. Außerdem kann eine Familie Betreuungskosten von bis zu 4.000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen.

Steuersparmodell Vermögensübertragung auf Kinder: Maximale Ersparnis rund 57.000 Euro

Für Eltern, die Kapital angespart haben, gibt es eine weitere Möglichkeit. Mit einer Vermögensübertragung auf die Kinder lassen sich ebenfalls Steuern sparen. Da Kinder in der Regel kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen haben, zahlen sie keine oder nur geringe Steuern. Allerdings steht ihnen wie jedem Erwachsenen der Grundfreibetrag von 10.908 Euro zu, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen. Hinzu kommen der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Insgesamt kann ein Kind also 11.944 Euro im Jahr an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen. Hat es höhere Einkünfte, muss es diese allerdings versteuern.

Eltern können durch eine Vermögensübertragung auf ihr Kind viel Steuern sparen

Wie wirkt sich das aus? Im günstigsten Fall kann eine Familie pro Kind rund 3.150 Euro Steuern sparen, das sind 26,4 Prozent von 11.944 Euro. Die 26,4 Prozent setzen sich zusammen aus 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Eventuell kommt noch die Kirchensteuer hinzu. In 18 Jahren würde sich eine Ersparnis von fast 57.000 Euro ergeben.

Vermögensübertragung auf Kinder: Bei Erbschaften droht kein Nachteil

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Ersparnis: Eltern übertragen ihrem Kind bei der Geburt ein Aktiendepot im Wert von gut 100.000 Euro. Wegen des Freibetrags von 400.000 Euro fällt dafür in der Regel keine Schenkungsteuer an. Bei einer angenommenen Rendite von vier Prozent würde das Kind 4.000 Euro Zinsen steuerfrei erhalten – sofern es keine anderen Einkünfte hat. Läge das Vermögen noch bei den Eltern, müssten sie rund 740 Euro Steuern zahlen.

Der Freibetrag kann alle zehn Jahre genutzt werden, so dass bei späteren Erbschaften keine Nachteile entstehen. Auch der Anspruch auf Kindergeld bleibt unberührt. Außerdem ist es ratsam, für die Kinder beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen, damit die Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt werden können.

Steuersparmodell Vermögensübertragung: Es gilt einiges zu beachten

Einen Pferdefuß gibt es allerdings: die gesetzliche Krankenversicherung. Bei einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von 485 Euro würde ein Kind aus der beitragsfreien Familienversicherung herausfallen und müsste sich selbst versichern. Es sollte daher zunächst berechnet werden, ob der mögliche Krankenkassenbeitrag die Steuerersparnis nicht übersteigt.

Zudem ist die steuerwirksame Übertragung von Vermögen auf Kinder an strenge formale Voraussetzungen geknüpft. So muss die Übertragung endgültig sein und nicht durch Widerruf rückgängig gemacht werden können. Das bedeutet, dass das geschenkte Vermögen tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Kindes übergehen muss und die Eltern keinen Zugriff mehr darauf haben dürfen. So muss beispielsweise auch das Konto auf den Namen des Kindes lauten.

Insgesamt kann eine Vermögensübertragung auf Kinder aus steuerlicher Sicht durchaus attraktiv für eine Familie sein. Angesichts der Komplexität der Materie kann es sich jedoch lohnen, einen Berater hinzuzuziehen.

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