Fiskus
Umzug von der Steuer absetzen: So geht‘s
- VonRobert Wallenhauerschließen
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
München - Unter bestimmten Umständen können Kosten für den Umzug bei der nächsten Steuerklärung steuermindernd angegeben werden. So funktioniert es.
Voraussetzungen um Umzug von der Steuer abzusetzen
Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, kann er bei der Steuerklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Trotzdem müssen die anfallenden Kosten erstmal privat gezahlt werden. Bei der nächsten Steuerklärung können Sie die Kosten dann steuermindernd auflisten.
Als beruflicher Umzug gilt unter anderem:
- Sie ziehen um, weil Sie ihren Arbeitsplatz gewechselt haben. Auch, wenn ihr Arbeitgeber den Standort wechselt und Sie „hinterherziehen“.
- Wenn Sie umziehen, um Ihren Arbeitsweg zu verkürzen: In der Regel, wenn Sie beim Pendeln mindestens eine Stunde pro Tag einsparen.
- Sie haben im Ausland gelebt und kommen nach Deutschland zurück, um eine neue Stelle anzutreten.
Welche Umzugskosten können von der Steuer abgesetzt werden?
Abgesehen von den pauschal absetzbaren sonstigen Umzugskosten müssen alle Kosten belegbar sein. Diese Kosten können Sie bei der Steuerklärung geltend machen:
- Die Monatsmiete für die neue Wohnung, sollte sie nicht sofort bewohnbar sein.
- Doppelte Mietzahlungen für die alte Wohnung, wenn sich die Kündigungsfrist mit dem neuen Mietvertrag überlappt.
- Reparaturen vom Hausrat - sollten etwa Möbel, Fernseher etc. beim Transport beschädigt worden sein.
- Die Transportkosten, wie zum Beispiel die Kosten für ein Umzugsunternehmen.
- Wenn Sie auf Wohnungssuche zu Wohnungsbesichtigungen fahren mussten, können Sie 30 Cent pro Kilometer anrechnen lassen.
- Maklergebühren, die nachweislich mit der Wohnungssuche zusammenhängen.
Wofür gilt die Umzugskostenpauschale?
Die sonstigen Umzugskosten oder Umzugskostenpauschale gilt für kleinere Ausgaben, die typischerweise beim Umzug anfallen. Für die Pauschale sind keine Einzelnachweise nötig.
Die Umzugskostenpauschale deckt beispielsweise folgende Dinge ab:
- Kücheneinbau
- Renovierungen oder Rparaturen an der alten Wohnung
- Trinkgeld für Umzugshelfer
- Änderung des Personalausweises
- Pkw-Ummeldung
Wie hoch ist die Pauschale?
Die Umzugskostenpauschale wird immer wieder angepasst, teilweise mehrmals im Jahr. Seit dem 1. April 2022 gilt für eine Einzelperson eine Umzugskostenpauschale von 886 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt, die ebenfalls umzieht, können 590 Euro geltend gemacht werden.
Aber Achtung: Die Pauschale in dieser Höhe kann nur genutzt werden, wenn vor dem Umzug ein eigener Hausstand vorlag. Ist das nicht der Fall, liegt die Pauschale derzeit nur bei 177 Euro.
Wo macht man die Umzugskosten gültig?
Die beruflich bedingten Umzugskosten können Sie als Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit) der jährlichen Einkommensteuererklärung eintragen. Zurzeit ist das Feld 115 dafür vorgesehen.
Wenn Sie die Summe der Umzugskosten hier angeben, zieht das Finanzamt den entsprechenden Betrag - gemeinsam mit weiteren Werbungskosten - vom steuerpflichtigen Einkommen ab.
Kann man private Umzüge von der Steuer absetzen?
Bei privaten Umzügen können einige Kosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Hier bekommen Sie maximal 4000 Euro als Steuerermäßigung.
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