Brände keine Seltenheit

Urteil: Mieter muss weniger zahlen, nachdem er einen Brand verursachte

Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. hat zudem noch generelle Verhaltenstipps für den Brandfall:
1. Ruhe bewahren und besonnen bleiben
2. Feuerwehr alarmieren: 112 wählen
3. Türen schließen – aber nicht abschließen
4. Hilfsbedürftige und sich selbst in Sicherheit bringen
5. Mitbewohner warnen
6. Keine Aufzüge benutzen (Sie können zu einer tödlichen Falle werden)
7. Feuerwehr erwarten und auf Anweisungen achten; Zugänge zeigen, Informationen geben und gegebenenfalls Schlüssel bereithalten!
8. Bei einem verrauchten Treppenhaus Wohnungstür unbedingt geschlossen halten, Türritzen abdichten, Feuerwehr in der Wohnung erwarten und sich am Fenster oder Balkon bemerkbar machen
9. Den Brand nur bekämpfen, wenn man sich selbst nicht in Gefahr bringt
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Wenn ein Mieter seine Wohnung nach einem Brand nicht mehr nutzen kann, darf er meistens seine Miete mindern. (Symbolbild)
  • Lisa Mayerhofer
    VonLisa Mayerhofer
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Wenn ein Mieter seine Wohnung nach einem Brand nicht mehr nutzen kann, darf er meistens seine Miete mindern. Doch was gilt, wenn er selbst vergessen hat, die Herdplatte auszumachen?

Berlin/ Würzburg – Ein Urteil des Landgerichts Würzburg stärkt die Rechte von Mietern beim Brandfall: Demnach können sie Anspruch auf Mietminderung haben, selbst wenn sie einen Brand verursacht haben. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Urteil: Ab wann der Mieter bei einem Wohnungsbrand nicht zahlen muss

Denn dies gilt nur, wenn der Schaden durch eine Sachversicherung des Vermieters gedeckt ist und man dem Verursacher des Brandes lediglich einfache Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Würzburg hervor (Az.: 44 S 119/23). Auf den Fall weist der Deutsche Mieterbund hin.

In dem Fall verursachte ein Mieter einen Wohnungsbrand, weil er davon ausging, dass er die Herdplatte ausgeschaltet hatte. Er habe den Kochtopf mit heißem Fett auf einer eingeschalteten Herdplatte abgestellt und die Küche fälschlicherweise verlassen – in der Annahme, die Platte sei ausgeschaltet. Doch das war sie nicht – der Topf mit heißem Fett fing Feuer. Die Wohnung ist durch den Brand unnutzbar.

Herdplatte angelassen: Mieter kann Miete trotzdem vollständig mindern

Nach Auffassung des Landgerichts habe der junge Mann nur leicht fahrlässig und nicht grob fahrlässig gehandelt. Somit hat er Anspruch darauf, die Miete vollständig zu mindern, während die Wohnung unbewohnbar ist. Wichtig zu beachten ist dabei aber auch: Der vom Mieter verursachte Schaden ist durch eine vom Vermieter abgeschlossene Wohngebäudeversicherung für Brandschäden gedeckt.

Brände sind leider keine Seltenheit – laut Gesamtverband der Versicherer mussten Gebäudeversicherer 2022 bei Feuerschäden insgesamt 150.000 Versicherungsfälle regulieren. Bei Wohnhäusern ist Elektrizität die häufigste Brandverursacherin, etwa durch einen technischen Defekt oder durch Elektrogeräte. Mieter sollten dabei beachten, dass jedes Feuer dem Eigentümer sofort mitgeteilt werden muss. Mit Material der dpa

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