Finanzen
Trotz Erbe-Pflichtteil: So streichen Sie Verwandte aus dem Nachlass
Wenn Erben nichts erben: Eine vollständige Enterbung von Kindern ist durch ihren Anspruch auf den Pflichtteil unmöglich – denken viele. Wie es doch funktioniert.
München – Kinder und Ehepartner haben immer Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe, auch wenn sie enterbt wurden. So lautet eine gängige Annahme zum deutschen Erbrecht. Der Fall des verstorbenen Multimilliardärs Heinz Hermann Thiele zeigt jedoch: Kinder vollständig enterben geht doch. Stolze 17 Milliarden Euro hat der verstorbene Unternehmer Thiele in seinem Leben angehäuft. Doch sein Sohn, Henrik Thiele, erhält nach dessen Tod nichts – auch keinen Pflichtteil.
Der Pflichtteil ist eine Art eine Mindestbeteiligung am Erbe, die laut Erbrecht den nächsten Angehörigen auch bei nach einer Enterbung zusteht. Die Höhe des Pflichtteils ist festgelegt als die Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Erbteils. Zumindest dieser Pflichtteil kann nach Eintreten des Erbfalls mit rechtlichen Mitteln eingefordert werden. Anspruch auf ihn haben Ehepartner sowie Kinder. Gibt es keine Kinder, steht der Pflichtteil den Eltern des Erblassers zu. Wie konnte Thiele-Senior also sicherstellen, dass Thiele-Junior keinen juristischen Anspruch auf seinen Pflichtteil mehr hat?
Wie Erben nichts erben: Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsverzicht
Eine häufig zitierte Möglichkeit, Kinder vom Erbe auszuschließen, sind sogenannte Schenkungen von Geldsummen zu Lebzeiten. Das Prinzip dahinter sind Vermögensverschiebungen, die die Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes verringern sollen. Diese funktionieren jedoch nur mit reichlich zeitlichem Vorlauf.
Denn nur wenn die Schenkung innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurde, steht den Pflichtteilsberechtigten kein Anteil daraus mehr zu. Thiele-Senior hatte sich jedoch nicht arm geschenkt. Stattdessen hatte Thiele-Junior noch zu Lebzeiten seines Vaters eine Vereinbarung unterschrieben, auf seinen Pflichtteil zu verzichten. Im Gegenzug erhielt er eine Abfindung in Höhe von 25 Millionen Euro. Eine Entscheidung, die er nun gerichtlich anficht.
Pflichtteil vom Erbe ausschließen – „das wirksamste Instrument“ der Enterbung
Laut Carmen Mielke-Vinke, Fachanwältin für Erbschafts- und Steuerrecht bei der Kanzlei Rose & Partner, ist der Pflichtteilsverzicht „das wirksamste Instrument“, Angehörige von ihrem Anspruch auf einen Erbteil auszuschließen. Das sagt die Juristin dem Handelsblatt. Thiele-Junior etwa habe bislang keinen Erfolg damit, seinen Pflichtteil doch noch einzuklagen.
Markus Frank, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Steuerrecht bei der Kanzlei Gentz in Berlin weist allerdings der Zeitung zufolge vorsorglich darauf hin: „Soll eine Person keinen Cent vom Erbe sehen, muss sowohl ihr Pflichtteil entfallen und zusätzlich muss sie im Rahmen eines Testaments enterbt werden.“ Wenn die Enterbung nicht testamentarisch vom Erblasser verfügt wurde, kann der Angehörige demnach gegebenenfalls trotz eines unterschriebenen Pflichtteilsverzichts als gesetzlicher Erbe des Verstorbenen anerkannt werden – und seinen vollen gesetzlichen Anteil erhalten. (na)
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