CO2-Abgabe
Geld zurück: Mieter können das erste Mal diese Kosten vom Vermieter einfordern
VonLisa Mayerhoferschließen
Mieter bekommen dieses Jahr erstmals Geld aus der CO2-Abgabe zurück. Allerdings müssen sie diese teilweise aktiv beim Vermieter einfordern – und haben dafür nicht ewig Zeit.
München – Gute Nachrichten für Mieter: Sie bekommen erstmals Anteile der CO2-Abgabe zurück, die sie im vergangenen Jahr auf ihre Heizkosten bezahlen mussten. Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben, die bis 2027 weiter steigt. Bisher mussten Mieter diese zusätzlichen Kosten allein tragen, erklärt der Mieterverein München in einer Mitteilung.
Heizkostenabrechnung: Mieter können erstmals Kosten von Vermietern einfordern
Doch das hat sich geändert: Seit dem 1. Januar 2023 werden Vermieter an den CO2-Kosten beteiligt, um einen Anreiz für energetische Sanierungen zu schaffen. Das bedeutet, dass Mieter bei den in vielen Fällen gerade erhaltenen Heizkostenabrechnungen für 2023 einen Teil der Kosten der CO2-Abgabe vom Vermieter einfordern können.
Für Mieter lohnt sich diese Änderung durchaus. Laut dem Mieterverein ist für einen Vier-Personen-Haushalt in einem 110 qm-Wohnhaus eine Erstattung von mehr als 200 Euro jährlich möglich, für kleine Haushalte und Wohnungen ist es entsprechend weniger.
Beatrix Zurek, Vorsitzende vom Mieterverein München, begrüßt die neue Aufteilung: „Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den stark gestiegenen Energiekosten bei den immer weiter steigenden Mietkosten ohnehin stark belastet. Es ist nur fair, dass jetzt auch die Vermieter in die Pflicht genommen werden und Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen.“
Kosten bei CO2-Abgabe einfordern: So funktioniert es
So ist der Ablauf: Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung in der Regel direkt vom Versorger. In dieser sind die Höhe der verursachten CO2-Emissionen und deren Kosten bereits ausgewiesen. „Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter jedoch ihren Anteil an den CO2-Kosten gesondert ausweisen und abziehen“, erklärte die Verbraucherzentrale Bayern.
Sollten die Mieterinnen und Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben, beispielsweise bei der Gasetagenheizung, müssen sie die CO2-Kosten aktiv beim Vermieter einfordern. Dafür haben sie laut Verbraucherzentrale Bayern sechs Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit. Danach verfällt die Forderung.
Vermieter werden beteiligt: Wie viel Geld es für Mieter zurückgibt
Wie hoch die CO2-Kosten sind und wie sie verteilt werden, hängt maßgeblich vom energetischen Zustand des Hauses und dem genutzten Energieträger ab. „Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus“, erklärte die Verbraucherzentrale. Sie hat dafür ein kostenloses Tool entwickelt, mit der im individuellen Fall die Höhe und die Aufteilung der CO2-Abgabe berechnet werden kann. Mit Material der AFP
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