Streit um Feier auf Privatgelände
„Abschaltfest“ in Neckarwestheim nur zu EnBW-Bedingungen – AKW-Gegner sind empört
- VonCharlotte Götzschließen
Lisa Kleinschließen
AKW-Gegner möchten am Samstag ein großes „Abschaltfest“ feiern – auf dem Privatgelände des Kernkraftwerks Neckarwestheim. Dass diese Feier nur unter den Bedingungen der EnBW stattfinden soll, stößt auf Empörung.
Am Samstag, 15. April, ist es so weit: Die letzten drei noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland werden abgeschaltet. Lingen, Landshut und Neckarwestheim gehen vom Netz. Das AKW-Aus für Deutschland ist besiegelt, der Energiebetreiber EnBW hat bereits die Erlaubnis für den Rückbau von Block 2 erhalten, wie echo24.de berichtet. Klar ist aber: Zurück ans Netz geht es nicht mehr.
Eigentlich sollte das ein Grund zur Freude für alle Atomkraftgegner sein. Trotz beschlossenem AKW-Aus fand erst im März wieder eine Protest-Aktion von Greenpeace gegen Atomkraft in Neckarwestheim statt. Doch dass das Kernkraftwerk Neckarwestheim am 15. April endgültig vom Netz geht, scheint den Atomkraftgegnern nicht zu reichen. Sie wollen mehr: ein fettes „Abschaltfest“.
So weit, so gut. Doch das „Bündnis endlich-abschalten Neckarwestheim“ will die Abschalt-Party nicht irgendwo feiern – sondern auf dem Gelände der EnBW. Der Energiebetreiber sagt zwar nicht Nein, lässt die Atomkraftgegner allerdings nur zu bestimmten Bedingungen auf sein Privatgelände. Die EnBW stimmt einer Kundgebung zu, allerdings keiner „Veranstaltung mit Volksfestcharakter“. Das passt den AKW-Gegnern überhaupt nicht.
„Streit um Abschalt-Kundgebung“ – EnBW erlaubt „Abschaltfeier“ unter bestimmten Bedingungen
„Streit um Abschalt-Kundgebung geht weiter!“, teilt das Bündnis am Ostermontag mit. „Und immer noch will die EnBW unsere Versammlung behindern und Verbots-Verfügungen gegen politisch notwendige Infrastruktur für unsere Kundgebung“, schreiben die Atomgegner.
Dabei hat die EnBW für das Abschaltfest der AKW-Gegner kein komplettes Verbot erteilt. Die Veranstaltung darf unter bestimmten Bedingungen stattfinden. Der Energiebetreiber erlaubt einen Infostand und eine Versammlung auf dem Privatgelände – auf Pavillons und Sitzgelegenheiten müssen die Atomgegner allerdings verzichten.
Verständnis für die Teil-Absage: Fehlanzeige. Schließlich durften die Kernkraftgegner zur Stilllegung des Kernkraftwerks in Philippsburg ihr „Abschaltfest“ zu ihren Bedingungen feiern – damals auch auf dem Gelände der EnBW. Seit Anfang April sind in dem stillgelegten AKW übrigens keine Brennelemente mehr. Der Rückbau kann beginnen, wie echo24.de berichtet.
EnBW äußert Verwunderung über den „Streit um Abschalt-Kundgebung“
Die EnBW reagiert verwundert über die Sachverhaltsdarstellung der Veranstalter und äußert sich auf echo24.de-Anfrage zum Streit um die Abschalt-Kundgebung: „Wir bekennen uns zur Meinungsfreiheit als wichtiges Gut unserer Demokratie und achten die Versammlungsfreiheit. Deshalb haben wir (...) unseren Firmenparkplatz in Neckarwestheim bereits in der Vergangenheit für viele Kundgebungen zur Verfügung gestellt und haben einer solchen Nutzung auch für den 15. April 2023 von Anfang an ausdrücklich zugestimmt.“
„Zusätzlich und über den in der Vergangenheit abgestimmten Rahmen hinaus haben wir zugestimmt, dass die Veranstalter unseren Firmenparkplatz als Parkfläche und als Wendefläche für Busse nutzen dürfen, da die Veranstalter darauf hinwiesen, dass es am betreffenden Tag zu Einschränkungen im Bahnverkehr kommen könne und deshalb Teilnehmer mit dem PKW anreisen würden“, fügt die EnBW hinzu.
Das steckt hinter den Einschränkungen – EnBW findet „Veranstaltung mit Volksfestcharakter“ unangemessen
Die EnBw erklärt außerdem, „dass die Veranstalter ihre erste Kundgebungsanmeldung zwischenzeitlich dahingehend erweitert hatten, dass – anders als bei bisherigen Kundgebungen üblich – eine große Festveranstaltung auf unserem Gelände erfolgen sollte, mit Aufbau von Veranstaltungszelten, Bierbänken sowie Essens- und Getränkeständen.“
„Die Durchführung einer solchen Festveranstaltung würde deutlich über eine Kundgebung zur Meinungsäußerung und über die bislang gewohnte und von uns gestattete Form hinausgehen. Wir stehen weiterhin dazu, dass wir unseren Firmenparkplatz für eine Kundgebung zur Verfügung stellen, würden aber eine Veranstaltung mit Volksfestcharakter zur endgültigen Abschaltung von GKN II auf unserem eigenen Gelände – insbesondere auch mit Blick auf unser Personal sowie das Personal unserer Partnerfirmen – als inadäquat und auch nicht durch die Versammlungsfreiheit gedeckt sehen“, stellt der Energiekonzern klar.
