Gefährliche Dekoration im Fahrzeug

Tödliche Auto-Deko: Warum Wackeldackel und Co. extrem gefährlich werden

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Accessoires und Deko für den Innenraum des Autos verschönern das Armaturenbrett und die Hutablage – doch es lauert Gefahr und hohes Bußgeld.

Die Straßenverkehrsordnung, der Bußgeldkatalog und andere Gesetze in Deutschland regeln, was im, am und ums Auto erlaubt ist. Ob Tuning am Pkw oder verbotene Autoaufkleber und Sticker am Auto, für alles gibt es Normen und Richtlinien – auch für die Ladung im Auto.

Neben der Nichtbeachtung von Verkehrsregeln und Verkehrszeichen können auch Dekorationsgegenstände im Fahrzeug die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Beispiele für solche Gegenstände sind: Wackeldackel, Solarblumen, Winkekatzen oder andere Kleinigkeiten und Accessoires auf dem Armaturenbrett oder der Hutablage. Gefährliche Auto-Deko ist beispielsweise:

  • Wackeldackel
  • Winkekatze
  • Solarblumen
  • Plüschtiere
  • Lichtergirlanden

Dekoartikel im Auto können zur Gefahr werden: Ladungssicherung ist wichtig

Dekorationsgegenstände, insbesondere solche, die sich bewegen, können den Fahrer ablenken und so zu Unfällen beitragen. Außerdem müssen diese Gegenstände ausreichend befestigt sein, denn wenn sich ein Gegenstand bei einer Vollbremsung oder einem Unfall von seinem Platz löst, besteht sogar Lebensgefahr.

Ist ein Gegenstand im Auto nicht ausreichend gesichert, kann er mit hoher Geschwindigkeit durch das Auto fliegen und Verletzungen verursachen oder sogar die Windschutzscheibe durchschlagen und Außenstehende schwer verletzen. Der „Bußgeldkatalog“ schreibt unter anderem vor, dass Ladung ordnungsgemäß zu sichern ist. Unter „Ladung“ fallen auch kleinste Dinge wie Lebensmitteleinkäufe oder ein Lippenstift.

Ladung richtig im Auto sichern

Laut § 22 Abs. 1 StVO müssen Autofahrer die Ladung in ihrem Fahrzeug so sichern, dass sie bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, um- oder herabfällt und herumrollt.

Gefahr durch enorme Wucht ungesicherter Dekoartikel

Direkt verboten sind kleine Dekoartikel, wie der Wackeldackel oder die Solarblume, im Auto also nicht. Doch Autofahrer sollten sich über die Risiken bewusst sein, die die Accessoires mit sich bringen, weil sie durch eine Bremsung eine enorme Wucht entwickeln können. Anhand der Tabellen des „Bußgeldkatalogs“ ist zu erkennen, welche Wucht bei welcher Geschwindigkeit entsteht.

Gegenstand Wucht bei 10 km/h / 50 km/h / 100 km/h
Lippenstift (20g)0,08 kg / 1,97 kg / 7,87 kg
Volle Wasserflasche (1kg)3,93 kg / 98,49 kg / 393,58 kg
Hund (30 kg)118,24 kg / 2.951,86 kg / 11.807,45 kg
Brieftasche / Handy (300g)1,18 kg / 29,52 kg / 118,08 kg

Im Falle eines Unfalls, könnte auch ein Bußgeld für Accessoires, die die Sicht einschränkten oder gar den Unfall verursacht haben, fällig werden. Ein Wackeldackel wiegt etwa 250 Gramm und macht somit ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h mehrere Kilogramm aus.

Wackeldackel, umhäkelte Klopapierrolle oder Solarblume: Bei diesen Dekoartikeln lauert Gefahr und vielleicht sogar ein Bußgeld.

Bußgelder oder Punkte in Flensburg für nicht gesicherte Ladung im Auto

Grundsätzlich ist es ratsam, sich vor dem Kauf von Auto-Accessoires über die aktuell geltenden, gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, um Bußgelder oder gar Punkte in Flensburg zu vermeiden.

TatbestandBußgeld und Punkte in Flensburg
Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördern25 Euro
Ladung nicht verkehrssicher verstaut\t35 Euro
Ladung nicht verkehrssicher verstaut - andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet60 Euro, 1 Punkt
Ladung nicht verkehrssicher verstaut - es kam zum Unfall\t75 Euro, 1 Punkt
Nicht vorschriftsmäßige Ladung - die Verkehrssicherheit litt erheblich\t80 Euro, 1 Punkt
Nicht vorschriftsmäßige Ladung - die Verkehrssicherheit litt erheblich und es kam zum Unfall\t120 Euro, 1 Punkt

Ganz sicher verboten sind allerdings Lichtergirlanden, wie „DEKRA“ schreibt. Wer also eine weihnachtliche Deko im Pkw anbringen möchte, der sollte auf Girlanden jeglicher Art oder einen beleuchteten Tannenbaum lieber verzichten. Denn Licht im Auto muss vom TÜV geprüft sein, erst dann wird es legal. Es könnte nämlich sowohl den Fahrer, als auch andere Verkehrsteilnehmer in der Sicht einschränken und ablenken.

Rubriklistenbild: © IMAGO / CHROMORANGE

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