Wer nichts tun muss

Führerschein-Umtausch bis 2033 – diese Autofahrer sind von der Pflicht befreit

  • Lisa Klein
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Der Führerschein-Tausch hält die Behörden in Deutschland auf Trab. Doch nicht alle Autofahrer sind davon betroffen. Wer sich zurücklehnen kann und nichts tun muss.  

Millionen Autofahrer in Deutschland müssen bis spätestens 2033 ihren Führerschein umgetauscht haben. Damit die Behörden nicht überrannt werden, sind Autofahrer Schritt für Schritt mit dem Führerschein-Umtausch dran. Eine Liste zeigt, welche Jahrgänge (nach Ausstelldatum) bis zu welchem Datum ihren Führerschein getauscht haben müssen. Doch nicht alle sind von dem Tausch betroffen – echo24.de erklärt, welche Autofahrer sich zurücklehnen können und nichts tun müssen.

Führerschein-Umtausch steht an – diese Autofahrer müssen ihren „Lappen“ abgeben

Hintergrund für die große Tauschaktion ist eine EU-Richtlinie, wodurch Führerscheine künftig einheitlich und vor allem auch fälschungssicherer sein sollen. Getauscht werden müssen laut „ADAC“ sowohl Papierführerschein, welche bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, sowie Scheckkartenführerscheine, ausgegeben zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013.

Grundsätzlich gilt: Je jünger der Autofahrer, desto mehr Zeit hat er für den Führerschein-Umtausch. Bis 2033 sollen keine grauen oder rosa „Lappen“ mehr im Umlauf sein. Für einige Jahrgänge ist die Frist schon abgelaufen – wer in den Jahren 1953 bis 1965 geboren worden ist und einen Führerschein besitzt, sollten schon einen neuen haben. Denn diese Jahrgänge dürfen nicht mehr mit ihrem alten Führerschein fahren.

Die letzten Jahrgänge, die zum Umtausch aufgerufen werden, sind Personen mit Führerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind – sie müssen bis zum 19. Januar 2033 einen neuen beantragt haben. Wer den Termin verpasst, muss bei einer Kontrolle Strafe zahlen.

Führerschein-Umtausch steht an – diese Autofahrer müssen nichts tun

Und dann gibt es noch die Autofahrer, die gar nichts tun müssen – und zwar alle, deren Führerschein nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Also alle Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab dem 20. Januar 2013 dürfen bleiben. Diese Autofahrer haben bereits die neuen Führerscheine, welche generell ab Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig sind.

Wer jetzt feststellt, dass er seinen Führerschein umtauschen muss, braucht nicht in Panik zu verfallen und eigentlich auch nicht viel tun. echo24.de erklärt, welche Dokumente Autofahrer für den Führerschein-Umtausch benötigen. Dabei ist vor allem ein Haken besonders wichtig, zudem wird in einem bestimmten Fall ein aktueller Nachweis nötig: Wer die Erlaubnis für die Klasse CE hat, älter als 50 Jahre ist und seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, muss aufpassen – die Fahrerlaubnis kann beim Umtausch verfallen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Pressedienst Nord

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