Strafe beim Einparken
Parkplatz freihalten verboten: Fußgänger dürfen nicht blockieren
VonJuliane Reyleschließen
Darf der Beifahrer einen Parkplatz freihalten? echo24.de erklärt alles Wichtige zum Thema Einparken und wann sogar ein Bußgeld droht.
Parkplatz, Tiefgarage oder Stadtmitte? Manchmal suchen viele Autofahrer gleichzeitig einen Parkplatz für ihr Fahrzeug. Wird eine Lücke entdeckt, nutzen manche ihren Beifahrer, um den Parkplatz zu reservieren. Aber ist das nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt oder sogar verboten? Kurz zusammengefasst gelten beim Parken folgende Regeln, wie „ERGO“ schreibt:
- Parkplatz freihalten verboten
- Wer zuerst da ist, parkt zuerst
- Beste Einfahrposition hat Vorrang
- Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis
- Keine Nötigung von Passanten
Regeln rund um den Parkplatz: Das gilt für Autofahrer – sonst droht Bußgeld
Das Blockieren von Parkplätzen ist verboten. Fußgänger dürfen keine Parkplätze für Autofahrer frei halten. Das Heranwinken ist erlaubt, nicht aber das Reservieren, sodass kein anderer Autofahrer in die Parklücke einfahren kann. Wird diese Regel missachtet, wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig, wie „Bußgeldkatalog“ schreibt.
Außerdem gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das gilt nicht nur beim Vorwärtseinparken, sondern auch beim Rückwärtseinparken. Vordrängeln ist also nicht erlaubt. Doch wie sieht es mit anderen rollenden Wagen aus? echo24.de erklärt: Einkaufswagen vs. Autofahrer – das gilt auf dem Parkplatz.
Zeitgleich am Parkplatz: Diese Regeln gelten beim Einparken
Sind jedoch beide Fahrer gleichzeitig am Stellplatz angekommen und kann nicht festgestellt werden, wer zuerst da war, so gilt die Position. Die bessere Einfahrposition hat Vorrang. Grundsätzlich gilt aber: Rücksichtnahme & gegenseitiges Verständnis sind empfehlenswert. Ärger um Parkplätze ist nicht zu empfehlen.
Von ABS bis TÜV: Diese Abkürzungen sollte jeder Autofahrer kennen




Wer hat auf dem Supermarkt-Parkplatz Vorfahrt – Fußgänger oder Autofahrer? Wenn jemand in der Parklücke steht, dann sollten Autofahrer die Passanten höflich bitten, die Parklücke freizugeben. Reagiert die Person nicht, ist langsames Einfahren erlaubt, wie „ERGO“ schreibt. Doch es gilt Vorsicht vor Nötigung, der Passant darf nicht gefährdet oder erschreckt werden. Autofahrer können außerdem unnötiges Bußgeld vermeiden, indem sie die 150-Meter-Regel kennen.
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