Regel auch für Rollerfahrer
Bußgeld-Falle für Motorradfahrer: Wann Parkscheiben genutzt werden müssen
- VonMia Köhlerschließen
Wer beim Parken mit dem Auto keine Parkscheibe benutzt und dabei erwischt wird, muss zahlen, wo es Pflicht ist. Doch auch Motorrad- und Rollerfahrer können eine Strafe erwarten, wenn sie die Parkscheibe vergessen.
Müssen Parkscheiben auch an Motorrädern, Rollern und sogar Fahrrädern angebracht werden? Genau darüber beschweren sich Twitter-User. „Jetzt muss mir nur noch einer zeigen, wo ich am Roller eine Parkscheibe ablegen kann, ohne dass die geklaut wird …“, ärgert sich ein Nutzer.
Denn: Für viele erscheint es sinnlos, eine Parkscheibe an ihre Krafträder anzubringen. Doch wann müssen Fahrer von Krafträdern überhaupt eine Parkscheibe benutzen und welche Strafe erwartet sie, sollte die Scheibe vergessen werden?
Parkscheibe nötig: Motorrad, Roller und Co. werden immer beliebter in Städten
Krafträder werden vor allem in Städten immer beliebter. Parkplätze sind dort Mangelware und sind mit Motorrad, Roller und Co. einfach besser zu finden, als mit einem Auto. So ist die Anzahl der neu zugelassenen Krafträder Anfang 2023 um 21,5 Prozent höher als zur selben Zeit im Vorjahr.
Viele Menschen denken, dass sie mit ihrem Roller oder Motorrad auf Gehwegen parken können, doch dies ist eigentlich nur bei einem Verkehrszeichen möglich.
Hohe Strafen für das Parken auf dem Gehweg für Motorrad, Roller und Co.
Oftmals drückt die Polizei jedoch ein Auge zu, wenn auf dem Gehweg keine Menschen durch Motorrad oder Roller behindert werden. Es sollte jedoch kein Motorradparkplatz in der Nähe sein, denn dann sollte dieser auch unbedingt genutzt werden. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass eine Strafe ausbleibt.
Wer auf einem Gehweg parkt und einen Strafzettel bekommt, wird je nach Vergehen mit einem Bußgeld von 55 Euro bis 100 Euro und einem Punkt bestraft.
Auch Motorrad, Roller und Co. müssen Parkscheiben benutzen
Generell gelten für Kraftfahrzeuge und Krafträder auf Parkplätzen die gleichen Regeln, also müssen auch Kraftradfahrer eine Parkscheibe auslegen, wenn sie auf einem normalen Autoparkplatz stehen. Sollte kein Parkschein vorliegen, müssen Fahrer mit Strafen von 20 bis 40 Euro rechnen.
Damit die Parkscheibe nicht gestohlen wird, kann sie mit Kabelbinder und Klebeband an dem Kraftrad befestigt werden. Es gilt dabei unbedingt: Die Parkscheibe muss gut sichtbar und richtig eingestellt sein.
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