Bei Eis und Schnee

Im Winter mit dem Motorrad unterwegs – welche Reifen sind für Biker Pflicht?

  • VonSophia Lavcanski
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Winterreifen sorgen bei Glätte für besseren Halt und sind bei winterlichen Verhältnissen sogar Pflicht. Für Motorräder gilt jedoch eine Ausnahme.

Bricht die kalte Jahreszeit aus, kommt es durch Schnee, Eis und Glätte immer wieder zu schwierigen Straßenverhältnissen. Damit Autofahrer dennoch möglichst sicher und problemlos an ihr Ziel kommen, gibt es viele Tipps, mit denen Autofahrer ihr Fahrzeug winterfest bekommen. Auch der rechtzeitige Wechsel auf Winterreifen ist extrem wichtig, denn diese garantieren mehr Halt auf rutschigen Straßen und sind in Deutschland verpflichtend – jedoch nicht für alle Kraftfahrzeuge.

Winterreifen-Pflicht: Diese Fahrzeuge sind davon nicht betroffen

Bereits seit 2010 besteht in Deutschland die gesetzliche Winterreifenpflicht, so „ReifenDirekt“. In ihr ist verankert, dass „bei winterlichen Witterungsbedingungen – Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte, Reifglätte – nur mit Winterreifen gefahren werden darf“. Laut „ergo“ betraf das auch Motorräder, Roller und Mofas.

Problem: Da es für viele Motorräder keine oder nur sehr teure Reifen zu kaufen gab, führte die Pflicht immer wieder zu Diskussionen. Lediglich land- oder forstwirtschaftlich genutzte Kraftfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar waren, wurden von der Regel ausgeschlossen

Keine Winterreifen-Pflicht für Motorräder: Diese Regelung gilt

Im Jahr 2017 wurde die Winterreifen-Pflicht dann gelockert. Seitdem gibt es laut dem „ADAC“ für unter anderem folgende Fahrzeuge keine Winterreifen-Pflicht mehr:

  • einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV

Keine Winterreifen-Pflicht: Darauf sollten Motorradfahrer im Winter achten

Grund dafür sei die Tatsache, dass es für die meisten einspurigen Kraftfahrzeuge einfach keine zulässigen Winterreifen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, gibt. Laut „ergo“ gibt es grundsätzlich keinen „erforderlichen Test, um einen Reifen mit dem Alpine-Symbol kennzeichnen zu können“, wodurch es Herstellern, selbst wenn sie wollten, nicht möglich sei, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Winterreifen zu produzieren.

Wer mit seinem Motorrad oder anderem Fahrzeug tatsächlich auch bei winterlichen Verhältnissen, wie Schnee, Eis und Glätte, mit Sommerreifen fahren will, sollte laut dem „ADAC“ einige Regeln einhalten. Allen voran sei es wichtig, vor jeder Fahrt zu überlegen, ob die Fahrt wirklich nötig ist und das Ziel nicht mit alternativen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Unnötige Risikofahrten sind nämlich sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer nicht ungefährlich. Weiter sollte auch beachtet werden, dass in einer solchen Situation nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf.

„Alpine Symbol“: Diese neue Regelung für Reifen sollten Autofahrer jetzt kennen

Besonders Autofahrer müssen in diesem Jahr einen genauen Blick auf ihre Winterreifen werfen. Der „ADAC“ erklärt: „Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Es besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg.“ Die alte Winterreifenkennzeichnung „M+S“, die für „Matsch+Schnee“ steht und die auch auf Ganzjahresreifen zu finden ist, reiche dann nicht mehr aus.

Die richtigen Winterreifen am Auto zu haben, ist nicht nur für die Verkehrssicherheit enorm wichtig: Für falsche Reifen bei winterlichen Verhältnissen drohen auch hohe Strafen. So kann es laut „bussgelkatalog.org“ beispielsweise zu einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg kommen. Wer auch noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, riskiert bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg, bei Gefährdung drohen sogar bis zu 100 Euro und ein Punkt.

Rubriklistenbild: © Arno Burgi

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