Darauf kommt es an
Dachs überfahren: Welche Tiere als Wildunfall zählen – und wie man richtig reagiert
VonSebastian Oppenheimerschließen
Ein Zusammenstoß mit einem Tier kann schnell passieren. Doch was sollten Autofahrer nach einer Kollision beachten? Und: Was zählt eigentlich als Wildunfall?
Im Jahr 2022 verzeichneten die deutschen Kfz-Versicherer etwa 265.000 Wildunfälle, die mit kaskoversicherten Pkw zusammenhängen. Besonders hoch ist die Gefahr einer Kollision dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) zufolge, im Herbst, sowie in den Monaten April und Mai. Mancherorts sind an Landstraßen Leitpfosten mit blauen Reflektoren aufgestellt, die dazu dienen sollen, Wildtiere abzuschrecken. Dennoch sollte man besonders in diesen Gebieten stets bremsbereit sein. Hupen kann helfen, die Tiere von der Straße zu vertreiben. Leider lässt sich ein Zusammenstoß nicht immer vermeiden. Doch was sollte man in einem solchen Fall tun? Und welche Tiere gelten eigentlich als Wildtiere?
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Wildunfall: So reagieren Autofahrer richtig
Kommt es mit dem Auto zu einer Kollision mit einem Tier, ist der Schrecken groß. In solchen Situationen ist es dennoch wichtig, ruhig zu bleiben. Zuerst sollte man nun den Warnblinker einschalten und die Warnweste anlegen, bevor man das Fahrzeug verlässt. Nachdem die Unfallstelle mit dem Warndreieck gesichert wurde, sollte die Polizei (Rufnummer 110) informiert werden. In den meisten Bundesländern besteht eine Meldepflicht für Wildunfälle. Wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt, wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet und es wird ein Bußgeld fällig.
Auto kollidiert mit Tier: Was zählt als Wildunfall?
Neben der Polizei muss in einigen Bundesländern laut ADAC auch ein Jäger informiert werden (manchmal übernimmt dies auch die Polizei selbst). Dies ist notwendig, da man als Autobesitzer eine sogenannte Wildunfallbescheinigung benötigt, um seine Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen. Bei einem Wildunfall denken die meisten Menschen zunächst an einen Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein. Aber was gilt allgemein als Wildtier? Aus Sicht der Versicherung zählt dazu sogenanntes Haarwild. Welche Tiere dazu gehören, ist in §2 Bundesjagdgesetz festgelegt.
Zu den Haarwildarten gehören unter anderem:
- Dachs
- Hase
- Marder
- Fuchs
- Luchs
- Murmeltier
- Fischotter
- Reh
- Hirsch
- Wildschwein
Wildunfall: Welche Versicherung kommt für den Schaden am eigenen Auto auf?
Es ist wichtig zu beachten, dass man verletzte Tiere auf keinen Fall berühren sollte, da sie sich wehren könnten. Wer ein totes Tier an den Straßenrand zieht, sollte dies wegen möglicher Krankheitserreger niemals ohne Handschuhe tun.
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Laut GDV sollte die Versicherung unbedingt informiert werden, bevor die Wildspuren am Wagen beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden bei einem Wildunfall in der Regel von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen.
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