Flüssiggastank überprüfen
Neue Frist für Wohnwagenbesitzer: Bei Nichteinhaltung droht Bußgeld
VonMichaela Ebertschließen
Wohnmobil-Fahrer aufgepasst: Wer einen Camper mit Küche, Heizung und Co. besitzt, muss ab sofort eine wichtige Frist einhalten – sonst droht ein Bußgeld.
Auf Autofahrer kommen in Deutschland im Sommer 2024 einige Änderungen zu, von denen Fahrer von Wohnmobile gleich zweifach betroffen sind. Zum einen wird die Mautpflicht ausgeweitet – was auch für Fahrer von Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen Folgen hat. Zum anderen gibt es für Wohnmobil-Besitzer eine neue Meldepflicht zu beachten – bei Missachtung droht Bußgeld.
Betroffen sind vor allem die Fahrzeuge, die einen Flüssiggas-Tank besitzen. Diese sind in den Fahrzeugen etwa zum Kochen, Kühlen und Heizen verbaut. Wie der Deutsche Verband für Flüssiggas (DVFG) mitteilt, regelt ab sofort ein neuer Paragraf in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Überprüfung dieser.
Neue Regel für Halter von Wohnmobilen
Mit dem neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der StVZO. Alle zwei Jahre müssen Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet sind, überprüft werden.
Wichtige Frist für Wohnmobil-Besitzer: Neue Regel ordnet regelmäßige Überprüfung von Flüssiggastanks an
Was zunächst also als Empfehlung galt, wird somit zur Pflicht: Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen nun alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Damit soll die Sicherheit bei der Benutzung von Bad und Küche im Wohnwagen gewährleistet werden. Doch was gibt es für Halter zu beachten?
Wie der DVFG mitteilt, sei diese Überprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Fahrzeughalter können sich dafür an anerkannte Sachverständiger wenden, heißt es. Dieser sei ganz einfach unter www.gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de zu finden.
Was ist Flüssiggas überhaupt?
Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO₂-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen
Wer gegen die neue Regelung verstößt und die Frist missachtet, begeht übrigens eine Ordnungswidrigkeit. Laut DVFG liegen die Bußgelder dafür je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro und 60 Euro.
- 15 Euro Bußgeld bei mehr als zwei bis zu vier Monaten Verzug
- 25 Euro Bußgeld bei mehr als vier bis zu acht Monaten Verzug
- 60 Euro Bußgeld bei mehr als acht Monaten Verzug
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