Frist verlängert

Führerschein-Umtausch bis 2025? Diese Jahrgänge haben länger Zeit als gedacht

  • Josefine Lenz
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Bis Januar 2025 müssen zahlreiche Autofahrer ihren alten Führerschein ausgetauscht haben. Wer aber genau hinschaut, kann möglicherweise sich doch etwas mehr Zeit lassen als gedacht.

Sie sollen fälschungssicherer sein und dadurch für mehr Sicherheit sorgen: Die neuen Führerscheine, die seit den letzten Jahren nach und nach mit den alten Lappen ausgetauscht werden. Bereits zahlreiche Autofahrer haben ihren alten Führerschein abgeben müssen, für viele weitere steht dieses Vorhaben noch aus.

Denn für die Vergabefrist für einen neuen Führerschein gibt es Tabellen. Je nach Geburtsjahr sind Autofahrer früher oder später mit dem Austausch dran. Es gibt aber auch die Möglichkeit, freiwillig seinen Führerschein früher abzugeben. Was man allerdings beachten sollte: Die neuen Führerscheine sind nur 15 Jahre gültig und müssen danach wieder erneut werden. Wer also früher als gedacht seinen Lappen abgibt, der muss diesen auch wieder früher ersetzen.

Führerschein-Umtausch bis 2025? Diese Jahrgänge haben länger Zeit als gedacht

Ansonsten regeln Jahrgangs- beziehungsweise Ausstellungsjahr-Tabellen den Führerschein-Umtausch – und genau hier ist ab 2025 Vorsicht geboten. Denn bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1971 oder später geboren sind, ihren Führerschein abgeben. Wer allerdings seinen Führerschein erst nach 1999 gemacht hat, der hat sogar noch länger Zeit für den Umtausch als gedacht.

Denn: Die Jahrgänge ab 1981, die frühstens mit 18 ihre Führerscheinprüfung absolvieren konnten, da das begleitete Fahren erst nach der Jahrtausendwende in Deutschland eingeführt wurde, müssen nicht schon 2025 ihren Führerschein abgeben.

Tabelle zeigt: Diese Jahrgänge haben noch Zeit für den Führerschein-Umtausch

Für alle Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist ein späteres Umtausch-Datum angesetzt. Die Jahrgänge zwischen 1981 und 1983, die zur Volljährigkeit ihren Lappen erhalten haben, haben ein Jahr länger Zeit für den Führerschein-Austausch. Laut ADAC gelten diese Fristen für die kommenden Jahre:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 200119. Januar 2026
2002 - 200419. Januar 2027
2005 - 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 - 18. Januar 201319. Januar 2033

Was bei der Tabelle aber auffällt, ist, dass ab 2026 nur noch Sprünge von drei Jahren gemacht werden. Bis 2024 waren immer fünf Jahrgänge vorgesehen, bis 2025 sogar doppelt so viele. Wer seine Frist verpasst, der muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Es ist also wichtig, das Datum für den spätesten Austauschtermin zu kennen.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO/ Panthermedia und IMAGO/ Shotshop

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