Tabelle gibt Hinweis

Umtausch-Frist für den Führerschein: Dann müssen Autofahrer handeln

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Bis 2033 müssen in Deutschland Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. Autofahrer sollten ihre Fristen nicht verpassen, um mögliche Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.

In Deutschland stehen bis 2033 etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 18 Millionen Scheckkartenführerscheine zur Erneuerung an. Der Grund dafür ist die geplante EU-weite Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit der Führerscheine. Durch die Speicherung in einer Datenbank sollen potenzielle Missbrauchsfälle verhindert werden.

Um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden, wurden unterschiedliche Umtauschfristen für die Führerscheine festgelegt. Dies führt jedoch bei den Autofahrern zu Verwirrung. Wer nämlich seinen „Lappen“ nicht fristgerecht umtauscht, könnte bei einer Verkehrskontrolle Probleme bekommen.

Diese Ablaufdaten gelten für Führerscheine – unterschiedliche Fristen in Deutschland

Es gibt verschiedene Regelungen für das Ablaufdatum von Führerscheinen in Deutschland. Daher ist es wichtig für Autofahrer zu wissen, wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Dies führt zu der Frage: Haben alle Führerscheine ein Ablaufdatum? Die Antwort lautet: Ja und Nein.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben automatisch ein Ablaufdatum. Die „Lappen“ im Scheckkartenformat sind nur 15 Jahre gültig und müssen regelmäßig erneuert werden, um die Aktualität der hinterlegten Daten zu gewährleisten.

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Verschiedene PKWs stehen hintereinander.
TÜV Süd Technischer Überwachungsverein KFZ Auto-Plakette Verkehrssicherheit Hauptuntersuchung
Schild mit Tüv Plakette, HU, Deutschland, Europam Hauptuntersuchung
Ein Mechaniker fuellt Motoroel in ein Kraftfahrzeug
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Auf Führerscheinen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ablaufdatum bereits aufgedruckt und kann leicht überprüft werden. Bei Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2023 ausgestellt wurden, ist die Situation etwas komplexer.

Geburts- oder Ausstellungsjahr: Diese Zahl bestimmt das Ablaufdatum des Führerscheins

Ob grauer oder rosafarbener „Lappen“ oder weiße Scheckkarte – ursprünglich war für sie kein Ablaufdatum vorgesehen. Durch die neue Umtauschpflicht wurde dies nachträglich geändert. Für den Umtausch sind nun zwei Daten entscheidend: das Geburtsjahr oder das Ausstellungsjahr.

Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrers ausschlaggebend. Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Es gelten diese Fristen:

  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Ausnahmen beim Führerscheinumtausch: Für welche Autofahrer sie gelten

Es gibt jedoch eine Ausnahme für bestimmte Autofahrer beim Umtausch. Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Verkehrsministerium begründet dies damit, dass man sicherstellen möchte, dass ältere Menschen überhaupt noch fahren wollen.

Dieser Text wurde unter Mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt.

Rubriklistenbild: © Marius Becker/dpa

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