Straßenverkehr
Führerschein ab 15 Jahren: Was Jugendliche damit fahren dürfen
- VonSophia Lavcanskischließen
Mit dem Roller durch die Stadt: Mit der Führerscheinklasse AM können bereits 15-Jährige einige Fahrzeuge fahren – doch es gibt Einschränkungen.
Für viele, insbesondere junge Menschen bedeutet der Führerschein Freiheit. Doch gerade mit dem Autoführerschein kommen hohe Kosten auf Fahrschüler zu – noch dazu darf erst ab 18 alleine gefahren werden. Aus diesem Grund machen junge Menschen oft erst den Führerschein der Klasse AM, mit dem direkt losgefahren werden kann. Mit welchen Fahrzeugen und Einschränkungen, erklärt echo24.de.
Führerscheinklasse AM: Diese Fahrzeuge dürfen Besitzer fahren
Laut dem „ADAC“ berechtigt die Klasse AM „zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit“. Bereits ab 15 Jahren kann dieser erworben werden.
Zu den Fahrzeugen, die in der Führerscheinklasse AM enthalten sind, zählen laut „ADAC“ folgende:
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg)
Diese Kosten erwarten Fahrschüler bei der Klasse AM
Wer einen Führerschein der Klasse AM machen möchte, muss wie bei jedem Führerschein mit einmaligen Kosten rechnen. Laut dem „ADAC“ unterscheiden sich die Preise für die Theoriestunden von Bundesland zu Bundesland und von Fahrschule zu Fahrschule. Insgesamt sollten Schüler mit Kosten von 500 bis 1200 Euro rechnen.
Zusätzlich sollten auch die Anmeldung zu Theorie- und Praxisprüfung, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs noch mit einkalkuliert werden. Diejenigen, die bereits einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, A2 und A besitzen, dürfen selbstverständlich auch einen Roller der Klasse AM fahren. Und: Auch Personen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen ohne zusätzlichen Führerschein ein Mofa oder Kleinkraftrad fahren.
Aufgepasst: Bestimmte Schlüsselziffer an Führerscheinklasse beinhaltet ein Verbot
Bei der Führerscheinklasse AM gilt ein wichtiger Zusatz, der beachtet werden sollte. Dabei handelt es sich um die Schlüsselziffer 195, die jeder Person, die den Führerschein bereits mit 15 erwirbt, in den Führerschein eingetragen wird. Sie gibt an, dass die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Fahrten ins Ausland sind bis dahin also verboten.
Rubriklistenbild: © snapshot-photography/ T.Seeliger/Imago