Lizenz für Auto, Motorrad, Roller und Co.
Führerschein-Tabelle zeigt: Ab welchem Alter die Fahrzeuge gefahren werden dürfen
VonJuliane Reyleschließen
Ob Auto, Motorrad, Bus oder Roller – für jeden Führerschein gelten bestimmte Richtlinien und Normen. Neben einer bestandenen Prüfung spielt auch das Alter eine Rolle.
Einfach einen Führerschein machen und losfahren? Das geht in Deutschland nicht. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs gelten verschiedene Regeln, Normen und Vorschriften, die Autofahrer, aber auch Motorrad-, Moped- oder Busfahrer beachten müssen. Je nach Größe, Geschwindigkeit, Gewicht oder auch Verantwortung sieht die Bundesregierung unterschiedliche Mindestalter für den Erwerb des entsprechenden Führerscheins vor.
Um in Deutschland einen Führerschein zu beantragen, muss der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und sich mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten. Wer seinen Führerschein schon etwas länger besitzt, sollte prüfen, ob er noch gültig ist, denn ab Januar 2024 müssen einige Autofahrer den Lappen abgeben.
Mindestalter für Führerscheine: Wann darf welcher Lappen beantragt werden?
| Führerschein | Mindestalter |
| Klasse AM (Kleinkrafträder (z.B. Mopeds und Roller)) | 16 Jahre (oder 15 Jahre mit Auflagen) |
| Klasse A1 (Leichtkrafträder) | 16 Jahre |
| Klasse A2 (Motorräder mit beschränkter Leistung) | 18 Jahre |
| Klasse A (Krafträder mit höherer Leistung) | 24 Jahre |
| Klasse B und BE (Pkw und Pkw mit leichtem Anhänger bis zu 3,5 Tonnen) | 18 Jahre (oder 17 Jahre unter speziellen Bedingungen). |
| Klasse C1 und C1E (Fahrzeuge mit Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) | 18 Jahre |
| Klasse C und CE (Lkw und Lastzüge mit höherem Gesamtgewicht und Anhänger) | 21 Jahre (unter bestimmten Bedingungen ab 18 Jahre) |
| Klasse D1 und D1E (Kleinbusse) | 18 Jahre (unter bestimmten Bedingungen ab 21 Jahre) |
| Klasse D und DE (Busse) | 24 Jahre (unter bestimmten Bedingungen ab 23, 21 oder 20 Jahre) |
| Klasse T (Land- und Fotstwirtschaftliche Zugmaschinen und Kleinräder) | 16 Jahre |
| Klasse L (Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen) | 16 Jahre |
Für einige Lappen ist der Auto-Führerschein Klasse B notwendig
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 erwerben möchte, muss bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse B bestanden haben, so sieht es die „Bundesregierung“ vor. Das bedeutet, dass das Ablegen einer Prüfung für diese Klassen, die zum Führen von schwereren Fahrzeugen, Lastkraftwagen und Lastzügen mit höherem Gesamtgewicht berechtigen, nur mit einer bestandenen Prüfung für den Pkw-Führerschein (Klasse B) möglich ist.
Doch Autofahrer, die gerne weitere Führerscheine erwerben möchten, sollten aufpassen: Bei diesen Fehlern droht Autofahrern der Führerschein-Entzug. Sogar Fußgänger können die Fahrerlaubnis verlieren.
Neben Mindestalter gelten weitere Richtlinien: Ärztliche Untersuchungen und Gültigkeit
Bewerber für bestimmte Führerscheinklassen müssen sich Sehtests und in einigen Fällen sogar ärztlichen Untersuchungen unterziehen. Neben den strengen Richtlinien haben einige Klassen sogar eine beschränkte Gültigkeit.
Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, wie die „Bundesregierung“ vorschreibt
Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen erfüllen und unterliegen ebenfalls einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, wie der „ADAC“ schreibt. Einige Führerschein-Klassen verändern sich durch den Führerschein-Umtausch.
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