Achtung, Autofahrer
Ausstellungsjahr vs. Geburtsjahr: Was beim Führerschein-Umtausch entscheidend ist
VonMelissa Sperberschließen
Millionen Autofahrer müssen ihren Führerschein umtauschen. Doch die Verwirrung ist groß: Wann ist dafür das Ausstellungsjahr oder das Geburtsjahr ausschlaggebend?
Rund 15 Millionen Papierführerscheine und 18 Millionen Scheckkartenführerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden. Das betrifft jeden Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde – egal, ob grauer oder rosafarbener „Lappen“ oder weiße Scheckkarte.
Die neuen Führerscheine sollen fälschungssicher sein und in einer Datenbank erfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Hinzu kommt: alle Führerscheine in der EU erhalten ein einheitliches Muster. Das Chaos um unterschiedliche Führerscheine findet damit ein Ende.
Fristen für den Führerschein-Umtausch: Geburts- oder Ausstellungsjahr entscheidend
In Deutschland gelten für den Führerschein unterschiedliche Fristen. So soll vermieden werden, dass Ämter von einer Bearbeitungswelle überrollt werden. Die wichtige Frage für Autofahrer lautet: Wann muss ich meinen „Lappen“ eintauschen?
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Dabei spielen zwei Daten eine entscheidende Rolle: das Geburts- oder das Ausstellungsjahr. Denn: Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, dem droht bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld. Doch für welchen Autofahrer gilt welches Jahr – und warum? Das erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Geburts- oder Ausstellungsjahr? Tabelle zeigt Fristen für Führerschein-Umtausch
Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist für Autofahrer das Geburtsjahr entscheidend. Es gelten folgenden Fristen:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Wurde der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, dann ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Es gelten diese Fristen:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Führerschein-Umtausch bei Autofahrern: Erklärung für unterschiedliche Daten
Doch warum sind zwei unterschiedliche Daten – Geburts- oder das Ausstellungsjahr – für den Führerschein-Umtausch entscheidend? Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr begründet dies damit, dass auf alten Papierführerscheinen das Ausstellungsdatum oftmals nicht mehr erkennbar sei.
Eine Ausnahme beim Umtausch gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Vorsicht gilt für Besitzer von Führerscheinen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden: Sie sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen regelmäßig erneuert werden.
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