Neuerung für Dokumente

Umtausch des Führerscheins: Diese Jahrgänge sind als nächstes dran

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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In den nächsten zehn Jahren müssen rund 43 Millionen Autofahrer ihren Führerschein umtauschen. echo24.de verrät, welche Jahrgänge als Nächstes dran sind.

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht schrittweise. Bereits bis zum 19. Januar 2024 mussten bestimmte Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen.

Sollten die betroffenen Jahrgänge den Umtausch versäumt haben, sollten Autofahrer das schleunigst nachholen – sonst droht nicht nur ein Bußgeld, sondern sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Denn: Ab 2024 sind bereits viele Führerscheine nicht mehr gültig. Doch wer muss als Nächstes seinen alten „Lappen“ in den EU-Führerschein in Scheckkartenformat umtauschen?

Führerschein umtauschen: Diese Jahrgänge sind als Nächstes dran

Die Zahlen sind gewaltig: Rund 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Damit der gesamte Umtauschprozess reibungslos abläuft und die jeweiligen Ämter nicht überlastet werden, findet der Umtausch in bestimmten Zeiträumen statt. Diese richten sich nach dem Geburtsjahr des Autofahrers und dem Ausstellungsdatum. Diese Jahrgänge sind also zunächst an der Reihe:

Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgebend.

  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 9. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Grund für den Führerscheinumtausch – das kommt mit dem neuen „Lappen“

Doch was ist der Grund für den Umtausch? Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage berichtet, erfolgt der Umtausch der Führerscheine aus Sicherheitsgründen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Manche Autofahrer fragen sich aber: Droht beim Umtausch der Entzug des Führerscheins? Grundsätzlich handelt es sich beim Führerscheintausch nur um eine Erneuerung des Dokuments, Fahrerlaubnisklassen gehen in der Regel nicht verloren. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie echo24.de bereits berichtete.

Der neue Führerschein hat aber auch seine Tücken. Generell gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre gültig. Nach 15 Jahren muss der Führerschein verlängert werden. Doch nicht nur versäumte Umtauschfristen können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Die Liste der Verstöße, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, ist lang.

Rubriklistenbild: © Collage echo24.de, Fotos: IMAGO / Zoonar, IMAGO / Shotshop