„Wahnsinnsfahrten“

Auto abgenommen: Diese gnadenlosen Verkehrsregeln gelten im Ausland

  • Anni Gebhard
    VonAnni Gebhard
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Sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten, ist nie eine gute Idee. In bestimmten Staaten im europäischen Ausland wird sogar kurzer Prozess gemacht und in manchen Fällen schnell das Auto beschlagnahmt. Was Urlauber wissen müssen.

Und zack, ist das Auto weg – so ging es jetzt einem deutschen Paar in Dänemark. Nachdem die deutschen Urlauber viel zu schnell durch einen Ort gerast waren, beschlagnahmte die dänische Polizei das Auto. Ein Gericht entscheidet nun, ob es zwangsversteigert wird. Doch nicht nur in Dänemark kann es passieren, dass Fahrer die Schlüssel ihres Autos an die Polizei abgeben müssen: In einigen Ländern in Europa lauert die Gefahr, es bei Missachtung der Verkehrsvorschriften zu verlieren.

Auch hierzulande wird bei besonders schweren Verstöße im Straßenverkehr hart durchgegriffen und es drohen sogar Freiheitsstrafen. Im Ausland zahlt es sich aber häufig aus, die Verkehrsregeln vor dem Urlaub zu studieren. Andernfalls droht die Heimreise ohne Auto oder mit einem Berg Schulden im Gepäck.

Zu schnell oder betrunken: „Wahnsinnsfahrten“ in Dänemark können einen das Auto kosten

Der Tatbestand, bei dem in Dänemark Autos beschlagnahmt werden, heißt „Vanvidsbilisme“, auf Deutsch „wahnsinniges Fahren“. In die Kategorie Wahnsinnsfahrten fallen Raser, die 100 Prozent oder unabhängig vom Limit mehr als 220 km/h zu schnell sind. Aber auch ab zwei Promille sowie bei schweren Unfällen mit Personenschaden unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist das Auto weg. Und zwar unabhängig davon, wem der Wagen gehört.

Zwischen April 2021 bis März 2023 meldete das dänische Justizministerium 1902 beschlagnahmte Fahrzeuge. Nach ihrer Beschlagnahmung werden die Autos versteigert. Das Geld fließt in die dänische Staatskasse.

Beschlagnahme, abschleppen und versteigern: So gehen viele europäische Staaten gegen Raser oder betrunkene Fahrer vor.

Polizei nimmt das Auto ab 1,5 Promille weg: Italien bestraft betrunkene Autofahrer

Italien bestraft seit Jahren das Fahren unter Alkoholeinfluss hart: Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Vorausgesetzt, dem Fahrer gehört das Auto oder das Motorrad. Sonst wird es nur beschlagnahmt, geht aber an den Halter zurück. Für den Verkehrssünder verdoppelt sich in diesem Fall das Fahrverbot in Italien, das normalerweise ein bis zwei Jahre beträgt. Dazu kommt eine Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro, in Extremfällen drohen sogar sechs bis zwölf Monate Haft.

Motorradfahrern in Italien wird außerdem für mehrere Wochen das Zweirad entzogen, wenn sie keinen ordnungsgemäßen Helm tragen. Die Regeln im Ausland sind also weitaus schärfer als hierzulande.

Zu schnelles Fahren: In der Schweiz droht schnell die Haftstrafe

70 km/h zu viel in 30er-Zonen, innerorts 100 statt 50 km/h, außerorts 60 und auf der Autobahn 80 km/h über dem Limit – in solchen Fällen gehen Raser in der Schweiz für mindestens einen Monat ins Gefängnis. Ohne Bewährung. Auch hier kann das Auto beschlagnahmt werden, obwohl der Fahrer nicht der Halter des Wagens ist. Das Gericht entscheidet dann, ob der Wagen versteigert oder verschrottet wird.

Bei zu schnellem Fahren ist auch im Nachbarland Österreich ab 2024 das Auto weg

Mehr als 80 innerorts und 90 Kilometer pro Stunde außerorts zu schnell – bei solchen Tempoverstößen wird in Österreich ab März 2024 unter bestimmten Umständen der Wagen beschlagnahmt. Die Gesetzesneuerung kann nach Einschätzung von ADAC-Juristen auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge betreffen. Beschlagnahmt werden kann aber nur, wenn der Fahrer auch Eigentümer ist.

Ob das Auto eingezogen wird, entscheidet die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Der Erlös einer Versteigerung soll zu 70 Prozent an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds gehen, der Rest an das Bundesland.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Fotostand /Gottfried Czepluch/ Fotocollage: echo24.de

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